Es gibt bereits ein Thema hierzu: Siehe http://www.zen-cart-pro.at/forum/thr...3%B6sung%C2%93
Laut Shopbetreiber: http://www.shopbetreiber-blog.de/201...t-ab-1-august/ soll auch das Scrollen erlaubt sein, was du vorhast, dürfte wohl eher abmahngefährdet sein, wenn ich folgendes lese:
"kann nicht sicherstellen, dass der Verbraucher die Informationen vor Abgabe der Bestellung erhält" dürfte wohl für deinen Fall gelten, von daher denke ich, dass du mit deiner Lösung abmahnungsgefährdeter bist, als wenn der Verbraucher zum Button scrollen muss.Es erfolgte jedoch eine Konkretisierung der Begründung dahingehend, dass der Verbraucher zwar Scrollen darf, die zu erteilenden Informationen aber auf keinen Fall unterhalb des Besteell-Buttons erteilt werden dürfen:“Eine Information des Verbrauchers, die unterhalb der Bestellschaltfläche angeordnet ist und erst durch Scrollen sichtbar wird, kann nicht sicherstellen, dass der Verbraucher die Informationen vor Abgabe der Bestellung erhält.”


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