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Umsatzsteuer auf Versandkosten bei Artikeln mit 7% und 19% ???

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    Umsatzsteuer auf Versandkosten bei Artikeln mit 7% und 19% ???

    Habe da ein "kleines" Problem mit der Umsatzsteuer und den Versandkosten.

    Auf die Versdandkosten als sog. Nebenleistung muss ich ja auch Umsatzsteuer erheben.
    Das ist an sich nicht das Problem...

    Allerdings habe ich Produkte im Sortiment, die mit 7% und mit 19% versteuert werden.

    So wie ich das recherchiert habe richtet sich die Besteuerung der Versandkosten jetzt ja wohl nach dem preislich höheren Artikel/Artikeln zu 7% und 19% im Warenkorb.

    Wie kann ich das in Zencart bewerkstelligen? Wie macht ihr das?

    Ich lasse die Versandkosten nach Zonen berechnen und dort kann ich ja nur eine bestimmte Steuerklasse (0%, 7% oder 19%) eintragen.

    Ich benutze Zencart 1.5.0


    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Regnidor; 01.12.2014, 08:53.

    #2
    Ich würde alles auf 19% laufen lassen. Da liegt man am sichersten. Glaube das hängt davon ab ob man mehr 7 oder19% im Warenkorb hat. Wie du ja schon geschrieben hast.
    Denke der Staat, in dem Fall das Finanzamt, wird nichts dagegen haben, dass man pauschal 19% berechnet...

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      #3
      Das Problem ist aber, dass ich wesentlich mehr Artikel mit 7% im Sortiment habe (etwa 80%).

      Und das will ich dem Finanzamt nun wirklich nicht schenken...

      Irgendjemand eine Idee?

      Danke

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        #4
        Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
        Auf die Versdandkosten als sog. Nebenleistung muss ich ja auch Versandkosten erheben.
        Inwiefern?

        Ich versende mit einem Paketdienst, und genau dessen Umsatzsteuer wird von mir verwendet.

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          #5
          Oh je. Schreibfehler!

          Umsatzsteuer soll das natürlich heißen!

          "Auf die Versdandkosten als sog. Nebenleistung muss ich ja auch Umsatzsteuer erheben!"

          Kommentar


            #6
            Zitat von klartexter Beitrag anzeigen
            Inwiefern?

            Ich versende mit einem Paketdienst, und genau dessen Umsatzsteuer wird von mir verwendet.

            Das geht so aber nicht!

            In den Versandkosten deines Paketdienstes sind vermutlich 19'% Mehrwertsteuer enthalten.

            Wenn Du allerdings eine Rechnung stellst und für Deine Artikel 7% Mehrwertsteuer fällig werden (z.B.: Lebensmittel u.a. auch Tee) und Du pauschal 4 EUR Porto für den Versand verlangst, dann musst du 7% Umsatzsteuer für die Portokosten ausweisen...

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              #7
              Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
              Das geht so aber nicht!
              In den Versandkosten deines Paketdienstes sind vermutlich 19'% Mehrwertsteuer enthalten.
              Wenn Du allerdings eine Rechnung stellst und für Deine Artikel 7% Mehrwertsteuer fällig werden (z.B.: Lebensmittel u.a. auch Tee) und Du pauschal 4 EUR Porto für den Versand verlangst, dann musst du 7% Umsatzsteuer für die Portokosten ausweisen...
              Quellenangabe?

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                #8
                Es muss doch getrennt werden:
                Porto wird doch mit 19% versteuert ... völlig unabhängig von der zu versendenden Ware !?
                Dann müsste also eine Position mit 19% und eine Position mit 7% auf der Rechnung erscheinen.
                Zuletzt geändert von Hawcha; 01.12.2014, 16:21.

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                  #9
                  Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
                  Das geht so aber nicht!

                  In den Versandkosten deines Paketdienstes sind vermutlich 19'% Mehrwertsteuer enthalten.

                  Wenn Du allerdings eine Rechnung stellst und für Deine Artikel 7% Mehrwertsteuer fällig werden (z.B.: Lebensmittel u.a. auch Tee) und Du pauschal 4 EUR Porto für den Versand verlangst, dann musst du 7% Umsatzsteuer für die Portokosten ausweisen...
                  Warum soll das nicht gehen? Ich verkaufe sowohl Lebensmittel (7%) wie auch Zubehör (19%). Die Steuer wird exakt auf der Rechnung ausgewiesen. Und mein Paketdienst DHL berechnet mir für die Sparsets keine Umsatzsteuer, also berechne ich meinen Kunden auch keine Umsatzsteuer für den Versand. Würde DHL Umsatzsteuer erheben, dann würde ich genau deren Steuersatz in Berechnung bringen.

                  Dass sich die Umsatzsteuer der Versandkosten danach richtet, welche Steuer auf die verschickte Ware anfällt, ist schlicht ein Fake.

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                    #10
                    Zitat von klartexter Beitrag anzeigen
                    Warum soll das nicht gehen? Ich verkaufe sowohl Lebensmittel (7%) wie auch Zubehör (19%). Die Steuer wird exakt auf der Rechnung ausgewiesen. Und mein Paketdienst DHL berechnet mir für die Sparsets keine Umsatzsteuer, also berechne ich meinen Kunden auch keine Umsatzsteuer für den Versand. Würde DHL Umsatzsteuer erheben, dann würde ich genau deren Steuersatz in Berechnung bringen.

                    Dass sich die Umsatzsteuer der Versandkosten danach richtet, welche Steuer auf die verschickte Ware anfällt, ist schlicht ein Fake.
                    Du sollst hier vorsichtich sein! Laut unseren Buchhalters sind wir steuerlich verpflichtet 19% Umstatzsteuer auf ALLE Versandkosten daraufschlagen, egal ob die DHL Preise umsatzsteuerbefreit sind oder nicht. Wir sind nicht Umsatzsteuerbefreit und sobald ein Paket von unseren Finger angefasst ist, sind die Versandkosten nicht mehr umsatzsteuerbefreit!

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                      #11
                      Zitat von fish4two Beitrag anzeigen
                      Du sollst hier vorsichtich sein! Laut unseren Buchhalters sind wir steuerlich verpflichtet 19% Umstatzsteuer auf ALLE Versandkosten daraufschlagen, egal ob die DHL Preise umsatzsteuerbefreit sind oder nicht. Wir sind nicht Umsatzsteuerbefreit und sobald ein Paket von unseren Finger angefasst ist, sind die Versandkosten nicht mehr umsatzsteuerbefreit!
                      So sieht es aus. Wir sind steuerlich verpflichtet Umsatzsteuer auf die Versandkosten als sog. Nebenleistungen drauf zu schlagen bzw. auf der Echnung auszuweisen.


                      @ fish4two:

                      Jedoch stimmt das nicht ganz. Denn der Steuersatz ist nicht pauschal 19% sondern richtet sich meines Wissens nach den Waren die Du verkaufst. Wenn Du nur Waren mit 7% hast, dann musst Du auch die Versandkosten mit 7% berechnen. Bei Waren mit 19% entsprechend 19% auf die Versandkosten.
                      Schwierig wird es nur bei gemischten Warenkörben. Da richtet sich dann die Steuer der Versandkosten nach dem Artikel der den größeren Teil im Warenkorb ausmacht...

                      (@ webchills : Die Quelle muss ich erst suchen...)

                      Aber das war eigentlich nicht meine Frage, sondern ob ich das irgendwie so konfigurieren kann...

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                        #12
                        Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
                        (@ webchills : Die Quelle muss ich erst suchen...)
                        Aber das war eigentlich nicht meine Frage, sondern ob ich das irgendwie so konfigurieren kann...
                        Wenn konfigurieren heißt, dass das irgendwie in der Standardinstallation einstellbar wäre, dann nein. Schlicht weil eine solche Funktionalität, die den Steuersatz der Versandkosten dynamisch anhand der im Warenkorb befindlichen Artikel gestaltet, nicht existiert.
                        Bevor man sich Gedanken darüber macht, eine solche Funktionalität zu erfinden, sollte klar sein ob das überhaupt stimmt, was Du hier zu Steuersätzen bei Versandkosten schreibst. Ich bezweifle das. Woher stammt diese Information?

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                          #13
                          Zitat von webchills Beitrag anzeigen
                          Wenn konfigurieren heißt, dass das irgendwie in der Standardinstallation einstellbar wäre, dann nein. Schlicht weil eine solche Funktionalität, die den Steuersatz der Versandkosten dynamisch anhand der im Warenkorb befindlichen Artikel gestaltet, nicht existiert.
                          Bevor man sich Gedanken darüber macht, eine solche Funktionalität zu erfinden, sollte klar sein ob das überhaupt stimmt, was Du hier zu Steuersätzen bei Versandkosten schreibst. Ich bezweifle das. Woher stammt diese Information?
                          Hab das gerade in diesem Forum gefunden:

                          Hallo Gemeinde. Ich habe noch ein Problem das ich nicht lösen konnte bzw. keinen entsprechenden Tip in den bestehenden Topics finden konnte. Ich verkaufe sowohl Artikel mit 7% Mwst als auch 19% Mwst. Auf die Versandkosten als Nebenleistung muss bekanntlich auch Mwst berechnet werden. Aber...


                          "nach Aussage unseres Steuerberaters (Stand: heute, 30.07.2009) gilt folgende Regelung als rechtssicher:

                          Die Nebenleistung orientiert sich an der Hauptleistung:
                          - haben alle Waren im Warenkorb 19%, dann gelten für Vesandkosten und Nachnahmegebühren 19%
                          - haben alle Waren 7%, dann gelten bei Vesandkosten und Nachnahmegebühren 7%
                          - bei gemischtem Warenkorb orientiert sich die Nebenleistung ebenfalls an der Hauptleistung. Die Hauptleistung wird nun über den wertmäßig höheren Betrag ermittelt. Ist die Summer aller Artikelpreise, die mit 7% veranschlagt werden größer, als die Summe der Artikelpreise, die mit 19% Berücksichtigung finden, werden die Nebenkosten mit 7% beaufschlagt. (Und umgekehrt.)

                          Beispiel:
                          Warenkorb:
                          - 2 Bücher (7%) zu je 20,00EUR, also insgesamt 40,00 EUR
                          - 1 Bratpfanne (19%) zu 30,00 EUR
                          - Nachnahmegebühren (7%)
                          - Versandkosten (7%) "

                          Müsste jetzt noch mal nach einer offiziellen Quelle suchen, aber im o.g. Forum wird diese Regelung auch von anderen im Thread bestätigt...

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                            #14
                            Eine wirkliche Rechtsgrundlage kann ich in all diesen Forenbeiträgen nicht finden. Viele davon sind auch schon recht alt und vage.
                            Was sagt denn Dein Steuerberater dazu?

                            Ich kann nur für Österreich (Steuersätze sind hier nicht 7 und 19 sondern 10 und 20 Prozent) sprechen, aber die Praxis schaut doch so aus:
                            Ich versende z.B. per DPD
                            Das sind Transportkosten, die mir DPD in Rechnung stellt, und die 20% Ust. enthalten.
                            Diese 20% Umsatzsteuer mache ich bei meiner Umsatzsteuervorauszahlung geltend.
                            Meine Versandkosten im Shop sind die Transportkosten und enthalten natürlich auch 20% Umsatzsteuer, ganz egal welche Waren bestellt wurden, denn ich liefere sie ja über meinen Transportdienstleister zum Kunden. Und natürlich entrichte ich die 20% Umsatzsteuer ans Finanzamt.
                            Ich kann wohl kaum nur 10% Umsatzsteuer auf die Versandkosten erheben, wenn ich mir die 20%, die mir DPD verrechnet, zurückhole.
                            Was daran nicht ok sein soll ist mir schleierhaft.

                            Kommentar


                              #15
                              Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte ...

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