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    MwSt. Anzeioge im Warenkorb

    Hallo zusammen.

    Ich bin ja Mitglied im Händlerbund.

    So. Bei einer erneuten Shop-Tiefenprüfung wurde mir folgendes als "Fehler" gemeldet.

    Vorgabe:
    Code:
    [B][U]10.2. Angaben zu Zahlung, Lieferung und Versandkosten[/U][/B]
    Die Angaben im Bestellvorgang zu Zahlung, Lieferung,  Versandkosten 
    und Gesamtpreis müssen widerspruchsfrei zu den sonstigen  
    Angaben hierzu  auf der Webseite sein.
    Antwort:
    Code:
    [U][B]Anzeige der Mehrwertsteuer im Warenkorb[/B][/U]
                
    [FONT=Arial]Bitte ergänzen Sie die Angabe der Mwst. im Warenkorb.[/FONT]
    [FONT=Arial]Sie können entweder den konkreten Mwst.- Betrag ausweisen oder die Angabe
     "inkl. Mwst." ohne konkrete Benennung des Mwst.- Betrages verwenden.[/FONT]

    Wie bekomme ich das hin?

    Ist die Änderung in der Datei "includes/languages/german/shopping_cart.php" Zeile 20 der richtige Ort?
    Code:
    define('SUB_TITLE_SUB_TOTAL','Zwischensumme:');
    nachher:
    Code:
    define('SUB_TITLE_SUB_TOTAL','Zwischensumme inkl. Mwst. :');
    Vorher:

    Was natürlich wieder nicht ganz richtig ist, wenn jemand aus der Schweiz bestellt.

    Es geht um die Preisanzeige im normalen Warenkorb. Nicht um die entgültige Warenkorbanzeige am Ende der Bestellung.

    Grüße
    Manfred
    Zuletzt geändert von Beowolf; 24.09.2013, 22:16.

    #2
    ...anscheinend lohnt sich die Mitgliedschaft im Händlerbund Bin auf Antworten gespannt . Oder ist das nicht für alle wichtig?

    Kommentar


      #3
      Ein Screenshot mit mehreren Artikeln im Warenkorb wäre hilfreich, wo man sieht, wie der Händlerbund sich das vorstellt. Also wie es genau aussehen soll.

      Kommentar


        #4
        Also,

        Bilder sind kein Problem.

        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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Größe: 57,9 KB
ID: 102922
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        Laut Händlerbund reicht die "Erweiterung" um inkl. Mwst.
        Der genaue Mwst. Betrag muß dort nicht erscheinen.


        Auch noch eine Änderung zum Newsletter. Die Hilfe WO ich den Newsletter wieder abmelden kann ist angeblich wichtig.
        Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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        Ob diese "Fehler" jetzt alle wiklich so wichitg sind und auch abgemahnt werden, kann ich nicht beurteilen.

        Aber genau aus dem Grunde bin ich ja im Händlerbund. Wenn die sagen "sping", frage ich "wie hoch".

        OK?

        Grüße
        Manfred

        Kommentar


          #5
          Ich würde das nochmal mit dem Händlerbund klären. Für Shops, die ausschließlich innerhalb der EU liefern, mag das ja korrekt sein, aber sobald auch außerhalb der EU geliefert wird oder wenn an Händler mit UID geliefert wird, dann passt das so nicht.
          Eine Steuerberechnung und Ausweisung kann erst im Zuge des Checkouts erfolgen, da die Steuer von der gewählten Lieferadresse abhängig ist. Durch das bloße in den Warenkorb legen ist überhaupt nichts über die Steuern ausgesagt, daher werden sie im Warenkorb auch nicht ausgewiesen. Um etwas in den Warenkorb zu legen muss der Kunde nicht eingeloggt sein und selbst wenn er bereits eingeloggt wäre könnte er jederzeit die Versandadresse für die Bestellung ändern, was die Steuer beeinflusst.

          Die Sache mit der Newsletterabmeldung kannst Du durch eine simple Textänderung erreichen, z.B.
          Der Newsletter kann unter "Mein Konto" > Newsletter bestellen oder abbestellen abbestellt werden
          oder wie immer Du es formulieren willst.

          Kommentar


            #6
            Gibt es dafür auch eine gesetzliche Grundlage oder sagt das nur der Händlerbund?

            Kommentar


              #7
              Ob es da eine gesetliche Grundlage gibt, kann ich nicht sagen. Deshalb bin ich ja im Händlerbund um nicht hinter jeder Änderung selber her rennen zu müssen.

              Das mit "außerhalb der EU geliefert" hatte ich auch schon gedacht. Wenn dem wirklich so ist, muß eigentlich dort der gleiche "Mechanismus" eingebaut werden wie im eigentlichen Warenkorb selber.

              Grüße
              Manfred

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                #8
                Ob es da eine gesetzliche Grundlage gibt, kann ich nicht sagen. Deshalb bin ich ja im Händlerbund um nicht hinter jeder Änderung selber her rennen zu müssen.
                Dann kannst du aber sicher fragen, ob es die gibt. Es heißt ja nicht, dass sie keine Fehler machen, nur weil sie Händlerbund heißen.
                Soll nicht abwertend sein. Einfach nur objektiv betrachtet.

                Kommentar


                  #9
                  So,

                  ich habe gerade mit der Anwältin vom Händlerbund telefoniert.

                  Es muss dort die Angabe erscheinen "inkl. Mwst.".

                  Steht, so wie sie gesagt hat auch in der Preisangabenverordnung.



                  So wie ich das dort lese hat die gute Frau auch damit recht.

                  Wenn dieser Zusatz "Zwischensumme inkl. Mwst." dort nicht steht, ist es Abmahnfähig. Muß ich jetzt so glauben. Warum auch nicht.


                  Zu einem Käufer der z.B. aus der Schweiz kommt. Dazu hat sie gesagt, da der Shop in erster Linie für den deutschen Raum gemacht ist, ist das so mit dem Zusatz "Zwischensumme inkl. Mwst." vollkommen ok, weil ja später wenn es zur Bestellung kommt alles richtig erscheint. Außerdem ist es wohl nicht wirklich möglich, das ein deutscher Shopbetreiber von einem Schweizer abgemahnt wird, weil der Shop gegen schweizer Recht verstößt. Macht auch eigentlich Sinn.


                  Tja, ob die Änderung bzw. Ergänzung zu 100% Abmahnfähig ist, kann ich nicht beurteilen. Das muß letztendlich jeder selber entscheiden ob er das Risiko eingehen möchte oder nicht.

                  Ich bin im Händlerbund und mache diese Änderung. Dort sitzen Juristen die sich den ganzen Tag damit beschäftigen.


                  Ist aber auch nur meine Meinung.

                  Grüße
                  Manfred

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