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    Musterwiderrufsformular

    Hallo,

    ich glaube am 13.06.14 gibt es ein neues Widerrufsrecht. Dort soll es glaube ich möglich sein müssen, per Eingabe einen direkten Widerruf zu erreichen.

    ODER

    .... plant ihr so ein Formular?

    Quelle: http://www.aufrecht.de/beitraege-uns...juni-2014.html

    #2
    Zitat von afrobay Beitrag anzeigen
    ich glaube am 13.06.14 gibt es ein neues Widerrufsrecht.
    Das stimmt.
    Zitat von afrobay Beitrag anzeigen
    Dort soll es glaube ich möglich sein müssen, per Eingabe einen direkten Widerruf zu erreichen.
    Das stimmt nicht, das Onlineausfüllen eines Widerrufs ist nicht vorgeschrieben, könnte aber rein optional angeboten werden.
    Gute Zusammenfassung dazu hier:
    Ab dem 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, dieses wird für eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mi...

    Es reicht völlig aus ein pdf bereitzustellen (z.B. auf der Widerufsrechtseite zum Download). Und wenn ohnehin schon die pdf Rechnung verwendet wird und AGB und Widerruf mitgemailt werden das Widerrufs-pdf entsprechend anzupassen.
    Ein Muster pdf gibt es hier:

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      #3
      Ich habe für mich vorerst folgende Lösung gefunden:
      Da das Wiederrufsrecht ohnehin via email samt Rechnung zugesendet wird, habe ich im Seiteneditor die Seite Wiederrufsrecht erweitert auf:

      Formular: Wiederuf

      Ich nutze mein Recht zum Wiederruf innerhalb der gesetzlichen Wiederrufsfrist!
      Name:............................................. .......


      Bestellnummer:.................................... ..
      Grund (freiwillig):...................................
      .................................................. ...........

      Dies dient als Vorlage für den Kunden, kann dieser ausdrucken, bearbeiten, retour mailen.
      Somit ist der Fall für mich erstmal erledigt.

      Kommentar


        #4
        Besondere Vorsicht ist beim Verkauf von Downloadartikeln geboten:


        Rechtlich lässt sich der Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, weder als Kaufvertrag noch als Dienstleistungsvertrag einordnen.
        Folge: Sie benötigen beim Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträgern eine eigene Widerrufsbelehrung!

        Kaufen Verbraucher im Fernabsatz digitale Inhalte auf nichtkörperlichen Datenträgern, steht ihnen ab 13.06.2014 ein Widerrufsrecht zu.
        Der Online-Händler kann das Widerrufsrecht jedoch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsrist zum Erlöschen bringen.

        § 356 Absatz 5 BGB n.F. regelt hierzu wie folgt:
        „Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
        1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
        2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.“

        Die Beweislast für die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist als auch für die Kenntnis von dem damit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts trägt der Online-Händler.
        Wir empfehlen deshalb dringend, diese Erklärung über eine Opt-In-Checkbox einzuholen, die nicht vorangehakt ist und durch eine ausdrückliche Handlung des Verbrauchers ausgewählt werden muss.
        Die Abfrage wird auf der Bestellübersichtsseite eingebunden. Nur wenn der Kunde die Erklärung abgehakt hat, soll die Bestellung erfolgreich ausgelöst werden können.


        Quelle Händlerbund PDF

        Das heisst, dass da noch eine Checkbox eingebaut werden müsste ... denn die Beweislast liegt bei uns.


        Dies nur zur Info

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          #5
          Ja, da habe ich was überlesen. Es muss nicht sein! Aber praktisch wäre es schon. Wahrscheinlich kann ich das selbst bauen?! Gibt es eine Anleitung wie ich ein Formular in Zen Cart einbinde?

          Kommentar


            #6
            Ich denke, dies könnte etwas sein:
            This is the support site for the popular Zen Cart e-commerce shopping cart software.

            Kommentar


              #7
              So wie ich das gelesen habe muss das Muster-Widerrufsformular dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung (somit vor Aufgabe der Bestellung) zur Verfügung gestellt werden. Also fällt das mit dem E-Mail Anhang schon mal weg.

              Die Frage ist, ob ein link im Shop reicht, oder ob das im Bestellprozess erfolgen muss, so dass das Formular auf jeden Fall vom Kunden gesehen wird...

              Weiß da jemand was?

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                #8
                Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
                So wie ich das gelesen habe muss das Muster-Widerrufsformular dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung (somit vor Aufgabe der Bestellung) zur Verfügung gestellt werden. Also fällt das mit dem E-Mail Anhang schon mal weg.

                Die Frage ist, ob ein link im Shop reicht, oder ob das im Bestellprozess erfolgen muss, so dass das Formular auf jeden Fall vom Kunden gesehen wird...

                Weiß da jemand was?
                Ich habe das bei mir so gelöst, man kann das Widerrufsformular auch online ausfüllen, dann ausdrucken und zusenden.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von klartexter Beitrag anzeigen
                  Ich habe das bei mir so gelöst, man kann das Widerrufsformular auch online ausfüllen, dann ausdrucken und zusenden.
                  Und hast Du dafür im Bestellprozess irgendwo einen link?
                  Oder hast Du das nur allgemein verlinked?

                  Edit: Hat sich erledigt. Es ist ja im Bestellprozess ein Link zum Widerrufsrecht vorhanden...
                  Zuletzt geändert von Regnidor; 10.06.2014, 13:18.

                  Kommentar


                    #10
                    Das sagt der Händlerbund:

                    Verschiedene Widerrufsbelehrungen
                    Sofern Ihnen mehrere Widerrufsbelehrungen (Verkauf von Ware, Erbringung von Dienstleistungen, Verkauf digitaler Inhalte) zur Verfügung gestellt werden, richten Sie ab dem 13. Juni 2014 um 0:00 Uhr separate Schaltflächen dafür ein und stellen die entsprechenden Widerrufsbelehrungen unter diesen Schaltflächen ein.

                    Kommentar


                      #11
                      Jo, danke Klartexter. Habe das jetzt so gemacht wie du. Oder halt so ähnlich



                      ps. Wer ähnlich mit H schreibt ist dähmlich

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                        #12
                        Bitte um Hilfe Musterwiderrufsbelehrung

                        Zitat von klartexter Beitrag anzeigen
                        Ich habe das bei mir so gelöst, man kann das Widerrufsformular auch online ausfüllen, dann ausdrucken und zusenden.

                        Wie kann ich mein PDF -Widerrufsformular zum Download verlinken? Wie auf dieser Seite.
                        Danke schon mal im vorraus.

                        Viele Grüße
                        Nobbi

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                          #13
                          Zitat von Nobbi1 Beitrag anzeigen
                          Wie kann ich mein PDF -Widerrufsformular zum Download verlinken? Wie auf dieser Seite.
                          Danke schon mal im vorraus.

                          Viele Grüße
                          Nobbi
                          Ist doch ganz einfach, Nobbi. Du setzt auf der Seite define_widerrufsrecht.php diesen Link:

                          Code:
                          <a href="[URL="https://forenarchiv.zen-cart-pro.at/view-source:http://www.teewalter.de/widerrufsformular.pdf"]http://DEINE-DOMAIN.de/widerrufsformular.pdf[/URL]" target="_blank">Download des Widerrufsformulars</a>
                          Die Datei selbst legst Du ins Stammverzeichnis (Root). Natürlich kannst du die Datei auch in einen anderen Ordner legen, dann muss der Link eben auf den besagten Ordner verweisen.

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                          Info zu diesem Forenarchiv:
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