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Umsatzsteuer auf Versandkosten bei Artikeln mit 7% und 19% ???

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    #16
    Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version
    (Stand 28. Oktober 2014) – nach dem Stand zum 31. Dezember 20131
    , geändert durch

    (21) 1 Die Regelung des § 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzenunterliegen, gilt entsprechend, wenn in einer Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare
    oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden.
    2 Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung,
    Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten
    Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen.
    3 Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem
    Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.
    mein Beitrag dazu.
    Ich verstehe es so, dass man nur bei umsatzsteuerbefreiten Leistungen, so zu verfahren hat. Es steht aber nirgends, dass man nicht selbst die UST für diesen Posten angeben darf. Also kann man getrost für die Versandkosten den vollen UST-Betrag erheben, man muss ihn nur ausweisen.

    edit: Je mehr ich mir diese Sätze durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass sich das Ganze nur aufVersndkosten bezieht, die "besonders berechnet werden". D.h. wenn sich die Versandkosten z.B. prozentual ergeben, dann ist mit einer Zuordnung zu verfahren. Wenn der Betrag, deckungsgleich mit dem der Post ist, dann nicht.

    Ganz einfach, gehe zum Finanzamt und lasse dir das mal erklären. ggg PS: Sind sie zu verpflichtet.
    Zuletzt geändert von amatoris; 02.12.2014, 23:41.

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      #17
      Diese kompizierte Diskusion ist einfach eine von meheren Grunden, warum DHL / Deutsche Post nicht mehr Ihre Leistungen als umsatzsteuerbefreit anbieten dürfen sollen! Wo beschäftigt sich das Kartelamt?
      Zuletzt geändert von fish4two; 03.12.2014, 10:40.

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        #18
        @ Hawcha:

        Das ist mir jetzt neu, dass ich das auch noch prozentuell aufteilen müsste.

        Ich dachte: Summe der Artikel mit 19% im Warenkorb größer als die Summe der Artikel mit 7% dann 19%

        und Summe der Artikel mit 7% im Warenkorb größer als die Summe der Artikel mit 19% dann 7%

        Das ist eine ganz große Scheiße!

        Wie macht ihr das denn jetzt?

        MfG

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          #19
          Hmmm habe gerade überlegt, ob man das Problem umgehen könnte wenn man keine Versandkosten sondern eine "Handling Fee", wie man sie bei zencart einrichten könnte, erhebt.

          Die Frage ist, ob die Handling Fee auch als Nebenleistung zählt oder vielleicht nicht.

          “Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28.4.1966, V 58/63, BStBl III S. 476). Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng – im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung – zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10.9.1992, a.a.O.). Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31.5.2001, a.a.O.). Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.”

          Werde daraus nicht schlau...
          Zuletzt geändert von Regnidor; 03.12.2014, 12:10.

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            #20
            Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
            @ Hawcha:

            Das ist mir jetzt neu, dass ich das auch noch prozentuell aufteilen müsste.

            Ich dachte: Summe der Artikel mit 19% im Warenkorb größer als die Summe der Artikel mit 7% dann 19%

            und Summe der Artikel mit 7% im Warenkorb größer als die Summe der Artikel mit 19% dann 7%

            Das ist eine ganz große Scheiße!

            Wie macht ihr das denn jetzt?

            MfG
            ... Wir verkaufen sowohl Bücher als auch 19% Waren. Seit Jahren, berechnen wir immer 19% auf der Versandkosten bzw. Deinstleistungen. Vor zwei Jahren, hat das Finanzamt unsere Buchhaltung vollständig untersucht. Diese Thema war damals nicht einmal aufgerufen. Deswegen, machen wir es einfach weiter.

            Ich glaube, das Finanzamt hätte lieber die 19%...

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              #21
              Zitat von fish4two Beitrag anzeigen
              Ich glaube, das Finanzamt hätte lieber die 19%...
              Klar wäre das dem Finanzamt lieber. Da ich aber über 80% Artikel mit 7% habe, ist mir das gar nicht recht, weil ich dann 19% abführen muss...

              Kommentar


                #22
                Es gibt in Deutschland scheinbar kein Umsatzsteuergesetz mehr. Alles, was momentan zu gelten scheint, ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass und dieser scheint sich auch täglich zu ändern.
                Alles was über die Schicksalsteilung der Nebenkosten bei Versandkosten geschrieben und gesagt wurde, ist mit einem Urteil des EUGH außer Kraft. Darauf ist das BMF vom Verband der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf hingewiesen worden, dass dies gestrichen werden soll. Es ist auch gestrichen worden, oder irgendwo versteckt. Ich kann dazu nichts in den "offiziellen Quellen" finden. Das BMF hat sich auch die Freiheit genommen, gestrichene Gesetze nicht gesondert zu deklarieren, sondern nur geänderte. Sucht man etwas auf den offiziellen Seiten dazu, dann kommt auch nichts mehr.
                So ergeht es sehr momentan vielen §§ in Deutschland. Schaut man sich das USTG zu diesem Punkt an, so ist dieser jetzt mit winden und würgen zu dem verändert worden, was im Zitat unten zu lesen ist. Das ist vom 28. Oktober 2014 und somit scheinbar sehr aktuell.
                In 4 Wochen ist die UST-Erklärung zur Abgabe fällig. Dann werde ich beim Finanzamt nachfragen.

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                  #23
                  Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
                  Klar wäre das dem Finanzamt lieber. Da ich aber über 80% Artikel mit 7% habe, ist mir das gar nicht recht, weil ich dann 19% abführen muss...
                  Ich wollte nur helfen. Ich finde, eine Versandleistung ist eine Dienstleistung, die sich unter die 19% Kategorie befindet. Wenn das dir nicht Recht ist, kannst du es natürlich anders berechnen.

                  Nach meinen kleine Erfahrungen in dem deutschen Rechtsystem, ging es immer hauptsächlich um Vernunft. Ich persönlich, wäre Schwierigkeiten haben, vor einem Gericht zu stehen und vernünftig zu erklären, dass eine Versandleistung mit 7% versteuert werden soll, weil ein Buch in der Verpackung lag. Sowas vermeide ich am liebsten.

                  Zitat von amatoris Beitrag anzeigen
                  Es gibt in Deutschland scheinbar kein Umsatzsteuergesetz mehr. Alles, was momentan zu gelten scheint, ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass und dieser scheint sich auch täglich zu ändern.
                  Alles was über die Schicksalsteilung der Nebenkosten bei Versandkosten geschrieben und gesagt wurde, ist mit einem Urteil des EUGH außer Kraft. Darauf ist das BMF vom Verband der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf hingewiesen worden, dass dies gestrichen werden soll. Es ist auch gestrichen worden, oder irgendwo versteckt. Ich kann dazu nichts in den "offiziellen Quellen" finden. Das BMF hat sich auch die Freiheit genommen, gestrichene Gesetze nicht gesondert zu deklarieren, sondern nur geänderte. Sucht man etwas auf den offiziellen Seiten dazu, dann kommt auch nichts mehr.
                  So ergeht es sehr momentan vielen §§ in Deutschland. Schaut man sich das USTG zu diesem Punkt an, so ist dieser jetzt mit winden und würgen zu dem verändert worden, was im Zitat unten zu lesen ist. Das ist vom 28. Oktober 2014 und somit scheinbar sehr aktuell.
                  ???? Ick hab nur Bahnhof verstanden! ????
                  Zuletzt geändert von fish4two; 04.12.2014, 10:50.

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                    #24
                    Gibt es bei der Steuerberechnung der Versandkosten in den neueren Versionen mittlerweile eine Lösung für gemischte Warenkörbe?

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                      #25
                      Zitat von Regnidor Beitrag anzeigen
                      Gibt es bei der Steuerberechnung der Versandkosten in den neueren Versionen mittlerweile eine Lösung für gemischte Warenkörbe?
                      Eine Lösung wäre notwendig, wenn es ein Problem gibt. Welches Problem soll denn gelöst werden? Dass die Versandkosten nunmal entweder 19% Steuer oder gar keine Steuer enthalten? Das ist nunmal völlig korrekt so. Sollte es nicht korrekt sein, dann bitte eine seriöse Info zu den rechtlichen Grundlagen dafür, dass sich die in den Versandkosten enthaltene Steuer nach den Steuersätzen der bestellten Artikel richten muss.

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                        #26
                        Zitat von webchills Beitrag anzeigen
                        Sollte es nicht korrekt sein, dann bitte eine seriöse Info zu den rechtlichen Grundlagen dafür, dass sich die in den Versandkosten enthaltene Steuer nach den Steuersätzen der bestellten Artikel richten muss.
                        Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?
                        In der Theorie ganz einfach: Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.
                        So weit so gut. Spannend wird das aber erst wenn sich in einem Paket Waren mit unterschiedlichen USt-Klassen befinden, also beispielsweise ein Buch und eine DVD. Dann soll in Abhängigkeit vom Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige der USt-Steuersatz der Waren angewendet werden. Um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Ist das Buch 60% wert und die DVD 40%, müssen die Versandkosten gesplittet werden: Für 60% gilt der 7%ige USt-Satz und für 40% der 19%ige USt-Satz.


                        Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte ...


                        oder hier:




                        Das habe ich jetzt auf die Schnelle gefunden...
                        Andere Shopsysteme wie Prestashop oder Oxid haben das auch schon so umgesetzt...
                        Zuletzt geändert von Regnidor; 22.10.2015, 07:13.

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                          #27
                          Immer noch nicht ganz korrrekt, oder?

                          Hallo Leute,

                          jetzt, wo meine Shops im wesentlichen rennen, kann man sich um "Kleinigkeiten" kümmern. Ich bin bei mir immer noch unsauber, was die Umsatzsteuer auf Nebenleistungen angeht. Hier nochmal der Ausgangspunkt, wie es sein müsste:

                          Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte ...


                          Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

                          In der Theorie ganz einfach: Der Verpackungs- und Versandkosten „kleben“ als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung am versandten Produkt und teilen deshalb dessen Schicksal. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (USt) zu versteuern ist (beispielsweise eine DVD), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Wird dahingegen ein Produkt versendet, das nur mit 7% USt zu versteuern ist (beispielsweise ein Buch), müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7% USt zugrunde gelegt werden.

                          So weit so gut. Spannend wird das aber erst wenn sich in einem Paket Waren mit unterschiedlichen USt-Klassen befinden, also beispielsweise ein Buch und eine DVD. Dann soll in Abhängigkeit vom Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige der USt-Steuersatz der Waren angewendet werden. Um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Ist das Buch 60% wert und die DVD 40%, müssen die Versandkosten gesplittet werden: Für 60% gilt der 7%ige USt-Satz und für 40% der 19%ige USt-Satz.
                          Somit müsste für D die Mehrwertsteuerberechnung umgestellt werden und meiner Meinung nach folgendes tun:
                          • Reiner 19% Warenkorb -> Versand/Nebenleistung 19% Mehrwertsteuer
                          • Reiner 7% Warenkorb -> Versand/Nebenleistung 7% Mehrwertsteuer
                          • Gemischter Warenkorb 7% und 19% -> Aufteilung der Versandkosten anhand des prozentualen Verhältnisses zwischen 7%-Artikeln und 19%-Artikeln (Nettowarenwert)

                          Es tut mir leid, das dt. Steuergesetz ist da ziemlich dämlich... Ist z.B. in A anders? Sei es drum, ich denke, es ist nicht so unwichtig, dass Thema mal wieder aufzumachen, denn im Grunde handelt es sich ja mal mindestens um einen Verstoß gegen geltendes Steuerrecht.... Ich denke, ist nicht ganz unwesentlich, dass das sauber in einem Shopsystem, das in D verwendet wird, umgesetzt ist...

                          Ich bin leider absolut nicht in der Lage zu programmieren, ich habe das nie gelernt... Ich kann ausprobieren, testen, ermitteln, ich helfe gerne, nur coden kann ich es nicht ... Hat jemand eine Idee, wie wir das zusammen wuppen können?

                          LG und DANKE
                          Lutz
                          Zuletzt geändert von ldiemer; 27.02.2018, 10:27.

                          Kommentar


                            #28
                            Der Blogbeitrag der IT Recht Kanzlei ist mittlerweile 7 Jahre alt und nennt keine rechtliche Grundlage dafür, was in den Kommentaren dort auch bemängelt wird.
                            Wo genau ist der "Verstoß gegen geltendes Steuerrecht"?
                            Gibt es nun eine rechtliche Grundlage dafür oder nicht?
                            Falls ja wie sieht die genau aus?

                            Kommentar


                              #29
                              Immer noch gültig

                              Hi webchills,

                              nur, weil es älter ist, ist es nicht veraltet....

                              Hier die Details:

                              1. In Deutschland ist das Ganze im sog. Umstatzsteueranwendungserlass geregelt: Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version (Stand 27. Februar 2017 – nach dem Stand zum 31. Dezember 2017

                              2. Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung (S.96 UStAE):
                              (5)
                              1. Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (vgl. jedoch Abschnitt 4.12.10 Satz 1 zum Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen und Abschnitt 12.16 Abs. 8 zum Aufteilungsgebot bei Beherbergungsumsätzen).

                              2. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. 4. 1966, V 158/63, BStBl III S. 476).

                              3. Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng – im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung – zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10. 9. 1992, V R 99/88, BStBl 1993 II S. 316).

                              4. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31. 5. 2001, V R 97/98, BStBl II S. 65).

                              5. Gegenstand einer Nebenleistung kann sowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.
                              3. Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung (S. 477 UStAE)
                              (20)
                              1. Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG ist in der Rechnung der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Fall der Steuerbefreiung ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzubringen.

                              2. Bei dem Hinweis auf eine Steuerbefreiung ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer die entsprechende Vorschrift des UStG oder der MwStSystRL nennt.

                              3. Allerdings soll in der Rechnung ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung enthalten sein.

                              4. Dabei reicht eine Angabe in umgangssprachlicher Form aus (z.B. „Ausfuhr“, „innergemeinschaftliche Lieferung“).
                              (21)
                              1. Die Regelung des § 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, gilt entsprechend, wenn in einer Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden.

                              2. Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung, Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen.

                              3. Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.
                              Punkt 1 -> Grundlegende Quelle
                              Punkt 2 -> Unterscheidung nach Haupt- und Gegenleistung
                              Punkt 3, 1. Quote -> Angaben in der Rechnung nach unterschiedlichen Steuersätzen
                              Punkt 3, 2. Quote -> Aufteilung der Versandkosten nach den Steuersätzen der Rechnung nach Wert

                              Kurz die Auswirkungen, wenn man es nicht richtig berechnet:
                              • Wenn man z.B. beim Verkauf von Büchern (7%) die Versandkosten mit 19% berechnet (aus dem Versandmodul), dann aber z.B. das Warenwirtschaftsprogramm ggf. manuell die wirklichen 7% berechnet, die Rechnungsbeträge aus Zen Cart und WaWi weichen also voneinander ab und man führt nur die 7% an das Finanzamt ab, dann ist das Steuerhinterziehung, wenn man die Rechnung gegenüber dem Kunden nicht ändert.
                              • Andersherum gilt es ebenfalls: Ist mein Versandmodul z.B. auf 7% gestellt und ich verkaufe einen 19% Artikel, dann ist das ebenfalls steuerrechtlich nicht korrekt, denn ich schulde dem Finanzamt 19%.
                              • Man schuldet grundsätzlich den Betrag auf der Kundenrechnung, egal ob korrekt oder falsch berechnet.

                              Ich hoffe, jetzt ist's etwas klarer... Lass uns bitte nicht über die Sinnhaftigkeit nachdenken, da sind die Deutschen ganz groß drin, nicht sinnhaft zu handeln....

                              LG
                              Lutz

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                                #30
                                Hi zusammen,

                                das Thema ist ja schon was älter und meine Zusammenstellung liegt auch schon ein paar Monate zurück. Ich wollte gerne einmal fragen, wo das Thema steht, denn wie wir ja jetzt wissen, ist es so nicht korrekt...

                                Ich würde mich sehr freuen, wenn das Thema nochmals aufgegriffen werden könnte.

                                LG und DANKE, Euch allen einen schönen Sonntag...
                                Lutz

                                Kommentar

                                Info zu diesem Forenarchiv:
                                Mit Release von 1.5.7 wurde die deutsche Zen Cart Version auf eine reine DIY-Lösung umgestellt.
                                Für einen Support via Forum stehen keine personellen und zeitlichen Ressourcen mehr zur Verfügung.
                                Dieses Supportforum bleibt im Nur-Lesen-Modus als Wissensarchiv noch online verfügbar.
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                                FAQ und Downloadbereich des Forums wurden in die neue umfangreiche Knowledgebase auf der zen-cart-pro.at Website übernommen.

                                Das Development der deutschen Zen Cart Version geht wie bisher auf Github weiter.
                                Wir werden auch weiterhin neue Versionen bereitstellen und die Onlinedokumentation/Knowledgebase aktualisieren.
                                Fehler in der Software können auf Github als Issues gemeldet werden.
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                                Zen Cart 1.5.7g deutsch
                                vom 12.12.2023
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