Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version
(Stand 28. Oktober 2014) – nach dem Stand zum 31. Dezember 20131
, geändert durch
mein Beitrag dazu.
Ich verstehe es so, dass man nur bei umsatzsteuerbefreiten Leistungen, so zu verfahren hat. Es steht aber nirgends, dass man nicht selbst die UST für diesen Posten angeben darf. Also kann man getrost für die Versandkosten den vollen UST-Betrag erheben, man muss ihn nur ausweisen.
edit: Je mehr ich mir diese Sätze durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass sich das Ganze nur aufVersndkosten bezieht, die "besonders berechnet werden". D.h. wenn sich die Versandkosten z.B. prozentual ergeben, dann ist mit einer Zuordnung zu verfahren. Wenn der Betrag, deckungsgleich mit dem der Post ist, dann nicht.
Ganz einfach, gehe zum Finanzamt und lasse dir das mal erklären. ggg PS: Sind sie zu verpflichtet.
(Stand 28. Oktober 2014) – nach dem Stand zum 31. Dezember 20131
, geändert durch
(21) 1 Die Regelung des § 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzenunterliegen, gilt entsprechend, wenn in einer Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare
oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden.
2 Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung,
Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten
Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen.
3 Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem
Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.
oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden.
2 Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung,
Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten
Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen.
3 Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem
Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.
Ich verstehe es so, dass man nur bei umsatzsteuerbefreiten Leistungen, so zu verfahren hat. Es steht aber nirgends, dass man nicht selbst die UST für diesen Posten angeben darf. Also kann man getrost für die Versandkosten den vollen UST-Betrag erheben, man muss ihn nur ausweisen.
edit: Je mehr ich mir diese Sätze durchlese, komme ich zu dem Schluss, dass sich das Ganze nur aufVersndkosten bezieht, die "besonders berechnet werden". D.h. wenn sich die Versandkosten z.B. prozentual ergeben, dann ist mit einer Zuordnung zu verfahren. Wenn der Betrag, deckungsgleich mit dem der Post ist, dann nicht.
Ganz einfach, gehe zum Finanzamt und lasse dir das mal erklären. ggg PS: Sind sie zu verpflichtet.
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