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    Willkommensmail abstellen

    Laut Urteil des AG Berlin Pankow-Weißensee (Urteil vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14) zählen Willkommensmails als unerlaubte Werbung bzw. Spam.

    Somit würde ich diese nun gerne deaktivieren?

    Wo genau kann ich das machen?

    #2
    Die Abmahnindustrie in Deutschland scheint eine neue Spielwiese gefunden zu haben. Diesmal geht es um das böse böse Willkommensemail, das nach Registrierung eines Kundenkontos verschickt wird.
    Infos dazu:
    Ein Urteil des AG Berlin Pankow-Weißensee (Urteil vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14) sorgt derzeit für einige Unruhe bei den Betreibern von Onlineshops. Ein Händler w...


    Zen Cart sendet immer automatisch ein Willkommensemail.
    Die Einstellung unter Konfiguration > Emailoptionen > "Neues Konto erstellt": Benachrichtigung versenden bezieht sich nur darauf, ob man als Admin eine Kopie dieses Willkommensmails bekommen will, um über Neuregistrierungen informiert zu wreden.
    An neue Kunden mit Kundenkonto wird das Mail aber immer verschickt.

    Wer das Willkommensmail an Neukunden nun deaktivieren will, kann folgende Änderung vornehmen:
    (DEINTEMPLATE steht für den Namen des im Shop aktiven Templates, z.B. classic, viennaorange, viennabright,....)

    1)

    Folgenden SQL Befehl via Admin > Tools > SQL Patches installieren oder direkt via phpMyAdmin einspielen:

    Code:
    INSERT INTO `configuration` (`configuration_title`, `configuration_key`, `configuration_value`, `configuration_description`, `configuration_group_id`, `sort_order`, `last_modified`, `date_added`, `use_function`, `set_function`) VALUES
    ('Send Welcome Email', 'SEND_WELCOME_EMAIL', 'false', 'Send Welcome Email to the customer after registration?', 12, 90, now(), now(), NULL, 'zen_cfg_select_option(array(''true'', ''false''),');
    INSERT INTO configuration_language (configuration_title, configuration_key, configuration_language_id, configuration_description, last_modified, date_added) VALUES
    ('Willkommensemail senden?', 'SEND_WELCOME_EMAIL', '43', 'Wollen Sie Neukunden nach der Registrierung ein Willkommensemail senden?', now(), now());
    Danach ist unter Konfiguration > Email Optionen ein neuer Menüpunkt namens Willkommensemail senden vorhanden, mit dem das Senden des Willkommensmails aus und eingeschaltet werden kann.

    2)

    includes/modules/DEINTEMPLATE/create_account.php
    Falls nicht vorhanden:
    includes/modules/create_account.php

    Folgenden Eintrag suchen. In Zen Cart 1.5.3 ist das ca. Zeile 348
    Code:
    // build the message content
    $name = $firstname . ' ' . $lastname;
    Davor folgende Abfrage einfügen:
    Code:
    /* IF ADMIN SETTING FOR WELCOME E-MAIL IS FALSE DO NOT SEND A WELCOME E-MAIL  */    
    if (SEND_WELCOME_EMAIL == 'true') {
    So dass es danach so aussieht:
    Code:
    /* IF ADMIN SETTING FOR WELCOME E-MAIL IS FALSE DO NOT SEND A WELCOME E-MAIL  */    
    if (SEND_WELCOME_EMAIL == 'true') {
        // build the message content
        $name = $firstname . ' ' . $lastname;
    Folgenden Eintrag suchen. In Zen Cart 1.5.3 ist das ca. Zeile 434:
    Code:
    } //endif send extra emails
    zen_redirect(zen_href_link(FILENAME_CREATE_ACCOUNT_SUCCESS, '', 'SSL'));
    Vor dem
    Code:
    zen_redirect(zen_href_link(FILENAME_CREATE_ACCOUNT_SUCCESS, '', 'SSL'));
    Eine schließende Klammer einfügen um die oben eingefügte Abfrage zu schließen:
    Code:
    }
    So dass es danach so aussieht:
    Code:
    } //endif send extra emails
    }
    zen_redirect(zen_href_link(FILENAME_CREATE_ACCOUNT_SUCCESS, '', 'SSL'));
    Geänderte Datei hochladen nach includes/modules/DEINTEMPLATE


    3)

    includes/languages/german/DEINTEMPLATE/create_account_success.php
    Falls nicht vorhanden:
    includes/languages/german/create_account_success.php

    enthält standardmäßig folgenden Text, der dann nach der Registrierung erscheint:
    Code:
    define('TEXT_ACCOUNT_CREATED','Herzlich Willkommen!<br /><br />Ihr Konto wurde erfolgreich erstellt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß in unserem Shop. Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese an unseren <a href="' . zen_href_link(FILENAME_CONTACT_US) . '">Service</a> richten.<br /><br />Eine Bestätigungsmail wurde an Ihre E-Mail Adresse versandt. Falls Sie diese in ein paar Stunden noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren <a href="' . zen_href_link(FILENAME_CONTACT_US) . '">Service</a>.');
    Hier den Hinweis auf das Willkommensemail entfernen und mit einem anderen Infotext ersetzen.
    Ändern auf z.B.:
    Code:
    define('TEXT_ACCOUNT_CREATED','Herzlich Willkommen!<BR /><BR />Ihr Konto wurde erfolgreich erstellt. Wir wünschen Ihnen viel Spaß in unserem Shop. Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese an unseren <a href="' . zen_href_link(FILENAME_CONTACT_US) . '">Service</a> richten.<br /><br />Ihr Kundenkonto erreichen Sie künftig, indem Sie sich unter Angabe Ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes einloggen.');
    Geänderte Datei hochladen nach includes/languages/german/DEINTEMPLATE


    Hinweis für das Modul Bestellen ohne Kundenkonto (COWOA)

    Sollte Im Shop das Modul Bestellen ohne Kundenkonto verwendet werden, dann ist es so, dass Kunden ohne Kundenkonto ohnehin kein Willkommensmail bekommen. Echte Kunden aber schon.
    Die includes/modules/DEINTEMPLATE/create_account.php eines Shops mit Bestellen ohne Kundenkonto enthält bereits eine Abfrage, die das Senden des Willkommensmails bei Kunden ohne Kundenkonto deaktiviert:

    ca. Zeile 350
    Code:
    /* IF IT IS  A COWOA ACCOUNT DO NOT SEND A WELCOME E-MAIL  */    
    if ($_SESSION['COWOA']!= true) {
        // build the message content
        $name = $firstname . ' ' . $lastname;
    Um das Willkommensmail je nach Einstellung im Admin komplett zu deaktivieren, ändern auf:
    Code:
    /* IF ADMIN SETTING FOR WELCOME E-MAIL IS FALSE AND IF IT IS A COWOA ACCOUNT DO NOT SEND A WELCOME E-MAIL  */    
    if ($_SESSION['COWOA']!= true and SEND_WELCOME_EMAIL == 'true') {
      // build the message content
        $name = $firstname . ' ' . $lastname;
    Das Einfügen der zusätzlichen schließenden Klammer weiter unten ist bei Bestellen ohne Kundenkonto nicht erforderlich, da sie bereits vorhanden ist.
    Zuletzt geändert von webchills; 11.02.2015, 10:23.

    Kommentar


      #3
      TOP!

      vielen Dank! Funktioniert einwandfrei, auch in älteren Shops.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank!

        Kommentar


          #5
          gelten solche gesetzte auch in Österreich??

          Kommentar


            #6
            Zitat von bibi87 Beitrag anzeigen
            gelten solche gesetzte auch in Österreich??
            Hier geht es nicht um ein Gesetz, sondern um ein Urteil eines Amtsgerichtes in Deutschland, auf das sich Abmahner berufen können und wohl auch werden. Für Shops außerhalb von Deutschland hat das keine Relevanz.

            Kommentar


              #7
              Danke für die Info

              Kommentar


                #8
                Zitat von webchills Beitrag anzeigen
                ...
                Zen Cart sendet immer automatisch ein Willkommensemail.
                Die Einstellung unter Konfiguration > Emailoptionen > "Neues Konto erstellt": Benachrichtigung versenden bezieht sich nur darauf, ob man als Admin eine Kopie dieses Willkommensmails bekommen will, um über Neuregistrierungen informiert zu wreden.
                An neue Kunden mit Kundenkonto wird das Mail aber immer verschickt.

                Wer das Willkommensmail an Neukunden nun deaktivieren will, kann folgende Änderung vornehmen:
                (DEINTEMPLATE steht für den Namen des im Shop aktiven Templates, z.B. classic, viennaorange, viennabright,....)
                ...

                Erstmal Danke für die Hilfe.
                Die Anpassung funktioniert auch in älteren Shops.

                Allerdings schaltet diese Anpassung wohl auch gleichzeitig die E-Mail Benachrichtigung an den Admin aus.
                Zumindest ist es bei mir so, wenn ich die Willkommensemail an den Kunden deaktiviert habe [false], bekomme ich auch als Admin keine Benachrichtigung über ein neu erstelltes Konto, obwohl ich die Benachrichtigung an den Admin eingeschaltet habe.
                ["Neues Konto erstellt": Benachrichtigung versenden 1]

                Ist das im neuen 1.5.4 auch so oder wird dort zwischen Kunden und Admin unterschieden?

                Kommentar


                  #9
                  Die Emailbenachrichtigung an den Admin ist so wie die Bestellbestätigung an den Admin als Kopie des Mails konzipiert, das an die Kunden geht. Da es kein Willkommensmail gibt, falls man es deaktiviert, gibt es auch keine Adminkopie. Das ist auch in 1.5.4 nicht anders.

                  Kommentar


                    #10
                    Ah, ok. Danke.
                    Dass die Mail nur als Kopie an den Admin geht, war mir nicht klar.
                    Weil in der Mail an den Admin die AGB und der Widerruf nicht mitgeschickt werden, war ich der Annahme, dass die Admin-Mail komplett unabhängig zur Kunden-Mail generiert wird.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von embee Beitrag anzeigen
                      Laut Urteil des AG Berlin Pankow-Weißensee (Urteil vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14) zählen Willkommensmails als unerlaubte Werbung bzw. Spam.
                      Na, na - nichts wird so heiß gegessen wie's gekocht wird: In dem speziellen Fall ging es hauptsächlich darum, ob die Registrierung tatsächlich von dem Kunden oder von einem Fremden ausgeführt wurde und um die Frage, ob eine neutrale, nicht werblich gestaltete erste Email des Versenders als unverlangt zugesandte Werbung oder als reine Information einzustufen ist.

                      Ich halte das Urteil für mehr als fragwürdig - was ich nachfolgend gerne begründen will:

                      Auszug aus dem Urteil vom AG Pankow-Weißensee am 16.12.2014, AZ: 101 C 1005/14:

                      ... Hat er (der Kläger) dies (ein Kundenkonto eingerichtet), stellt die Information hierüber (die Bestätigungs-Mail) für sich genommen noch keine Werbung dar. Hat er dies hingegen nicht, muss sich eine E-Mail wie die streitgegenständliche aus seiner Sicht als - sogar besonders aufdringliche - Absatzförderungsmaßnahme darstellen und ist damit Werbung.
                      Auf deutsch: Wer ein Kundenkonto beantragt hat und daraufhin eine Bestätigungs-Mail erhält, wird lediglich informiert und nicht beworben - also kein Grund zu Klage! Problematisch wird es erst, wenn sich ein Anderer einen "Scherz" erlaubt und ein Kundenkonten mit einer fremden Mail-Adressen eröffnet. Der tatsächliche Besitzer dieser E-Mail-Adresse könnte dann diese (von ihm aus nicht veranlasste) Konto-Eröffnung als "besonders aufdringliche" Werbung empfinden und sich dagegen wehren wollen.

                      Solange die E-Mail keine Werbeaussagen enthält und vielleicht noch den Schluss-Satz: "Sollte die Anmeldung nicht durch Sie selbst veranlasst worden sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, damit wir Ihre Daten löschen können.", kann doch keiner ernsthaft behaupten, es handele sich hierbei um eine "besonders aufdringliche" Werbung!! Selbst bei der "Sack-Post" gibt es Irrläufer - kein Problem: man schmeißt den Brief mit einem kurzen Vermerk einfach zurück in den Kasten damit der Absender informiert wird - was ist denn daran "aufdringlich"?!

                      Auch die Tatsache, dass das Gericht der Beklagten die Unwahrheit unterstellt, ist eine schiere Frechheit. Zitat:
                      "Die eidesstattliche Versicherung der Geschäftsführerin der Verfügungsbeklagten steht dem auch dann nicht entgegen, wenn man ihren Inhalt als wahr unterstellt."
                      Hallo? Selbstverständlich muss ein Gericht bei einer eidesstattlichen Versicherung von der Wahrheit ausgehen es sei denn, es wäre das Gegenteil beweisbar - was in diesem Fall aber kaum möglich ist.

                      Weiter äußert sich das Gericht dazu:
                      "... dann verbleibt immer noch die Möglichkeit, dass die E-Mail-Adresse des Klägers von Dritten missbraucht worden ist, so dass durch die eidesstattliche Versicherung der ... Beklagten nicht glaubhaft zu machen ist, dass es gerade der ... Kläger gewesen war, der sich ... bei der Beklagten registriert hatte."
                      Nun weiß man nicht genau, was die eidesstattliche Erklärung der Beklagten genau beinhaltet - man kann nur hoffen, dass sie nicht mehr versprochen hat, als sie kann! Denn kein Betreiber von Internet-Plattformen - egal welcher Art - kann seine Hand dafür ins Feuer legen, dass alle seine registrierten "Kunden" wirklich die Personen sind, für die sie sich ausgeben! Dazu müssten weitere Authentifizierungsmethoden zugrunde liegen (z.B. anerkannte Sicherheitszertifikate usw.). Deshalb kann sich eine eidesstattliche Versicherung nur auf die Aussage beschränken, dass man selbst nicht der Veranlasser der Registrierung war - Punkt.

                      Es wurde nämlich vom Gericht überhaupt nicht geklärt, wer Verursacher und Veranlasser dieser Mails war. Wenn es sich also um eine "Scherz-Mail" eines anderen handelte, dann war der Veranlasser ein Unbekannter und der Verursacher eine automatisch ablaufende Programmfunktion - keinesfalls aber die Beklagte!!


                      Bereits seit den großen Abmahnwellen von vor 10 Jahren ist nicht mehr bestreitbar, dass z.B. bei Links zu fremden Seiten an den Site-Betreiber hinsichtlich seiner Überwachungspflicht keine "überspannten Anforderungen" gestellt werden können. Hier gilt die Unverantwortlichkeit gemäß §9 TMG (Durchleitung von Informationen).

                      Auf Deutsch: Für evtl. Mist der auf den verlinkten Seiten passiert, kann der verlinkende Seitenbetreiber nicht verantwortlich gemacht werden - basta. Diese Auffassung ist seit damals auch nicht mehr angezweifelt worden, Gott sei Dank!

                      Deshalb würde ich mich auf dieses Telemediengesetz berufen, wonach ich nicht für "Scherze" anderer Leute verantwortlich gemacht werden kann. Auch gegen die Behauptung, dass es sich bei einer solchen Bestätigungsmail um eine "besonders aufdringliche Absatzförderungsmaßnahme" handelt, würde ich mich vehement verwahren. Schließlich kann ich, (wie wir alle, die z.B. Zen-Cart als Shop-Programm betreiben) leicht nachweisen, dass es sich nicht um eine aktive, von mir bewusst gesteuerte Werbeaktion handelt, sondern eine durch das Programm automatisch veranlasste Dialog-Funktion - mehr nicht.

                      Falls der Richter das dann immer noch nicht glaubt, kann er ja durch einen Gutachter die Programm-Eigenschaften prüfen lassen. Wie ich oben schon sagte: Nur weil ich eine von fremden Leuten bedienbare Internetplattform zur Verfügung stelle, bin ich noch lange nicht Veranlasser oder Verursacher irgendwelcher unerwünschter Handlungen!

                      Wäre nur noch die letzte Frage: Wer erlaubt sich eigentlich solche "Scherze"? Anhand von Uhrzeit, Log-Datei und IP-Adresse müsste sich in Zeiten der Vorratsdatenspeicherung leicht nachprüfen lassen, wer das Kundenkonto tatsächlich angemeldet hat. Ich würde mich nicht wundern, wenn hinter einer solchen Aktion ein professioneller Abmahner stehen würde ...

                      Fazit: Ich versende weiterhin Bestätigungs-Mails, weil ich dann sicher sein kann, dass es sich tatsächlich um einen Kunden handelt. Ansonsten hoffe ich einfach auf Mitwirkung und gehe davon aus, dass ich eine Rückmeldung bekommem, falls es sich um eine ungewollte Anmeldung handelt. Wir Deutschen sollten nicht immer so ängstlich sein: Man kann sich gegen rechtlichen Unsinn auch ruhig mal wehren!

                      Gruß: ejm

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                      Zen Cart 1.5.7h deutsch
                      vom 15.04.2024
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