Hi
Der BGH entschied darüber, ob Versandkosten direkt in der Artikelansicht angezeigt werden müssen. Dieses Thema wurde hier im Forum vor Monaten diskutiert.
Zum Glück haben die hohen Richter ein menschenverständliches (und händlerfreundliches) Urteil gefällt.
Demnach können die Versandkosten auch weiterhin erst innerhalb der Bestellung angezeigt werden, da der 'normale' Kunde wissen sollte dass i.d.R. Versandkosten entstehen.
Die Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING bietet den folgenden Artikel:
Der BGH entschied darüber, ob Versandkosten direkt in der Artikelansicht angezeigt werden müssen. Dieses Thema wurde hier im Forum vor Monaten diskutiert.
Zum Glück haben die hohen Richter ein menschenverständliches (und händlerfreundliches) Urteil gefällt.
Demnach können die Versandkosten auch weiterhin erst innerhalb der Bestellung angezeigt werden, da der 'normale' Kunde wissen sollte dass i.d.R. Versandkosten entstehen.
Die Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING bietet den folgenden Artikel:
Kommentar