Ich finde es wird nachprüfbar gespeichert, da das Datum der Zustimmung beim Anlegen des Kundenkontos gespeichert wird. Ich kann jederzeit nachschauen und belegen, wann diese Zustimmung erfolgt ist.
Ich frage mal bei der IT-Recht-Kanzlei nach und poste hier erneut, sobald geklärt ist, ob hier wirklich noch Änderungen im Shopsystem nötig sind.
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