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    verschiedene MwSt.-Sätze für Versandkosten auswählen

    Hallo Zen-Cart Gemeinde.
    Ich habe da eine Frage und habe bislang keine threads hierzu im Forum gefunden. Falls es doch dazu was gibt, bitte kurz thread nennen.
    Ich nutze Zen-Cart 1.3.5 (mit Einspielung der engl. Änderungen aus 1.3.6)

    Folgende Problematik:
    In Deutschland "folgt" der MwSt.-Satz bei den Versandkosten der Hauptleistung, d.h. wenn ich z.B. als alleinigen Artikel ein Buch verkaufe, beträgt der "ermäßigte" MwSt.-Satz bei dem Buch und den Versandkosten jeweils nur 7% (statt 16%).

    Verkaufe ich als alleinigen Artikel aber eine CD oder etwas anderes, was nicht unter die Produkte mit ermäßigtem MwSt.-Satz fällt, so beträgt der MwSt.-Satz für den Artikel und die Versandkosten 16% (demnächst 19%).

    Verkaufe ich nun aber beides (Buch und CD) zusammen in einer Bestellung (und Versand) beträgt der MwSt.-Satz für die Versandkosten 16% und nicht 7%, oder sogar gesplittet. Der MwSt.-Satz der Artikel bleibt natürlich unverändert 7% (Buch) und 16% (CD).

    Hier ein Beispiel wie die Rechnung bei einer "gemischten Bestellung" aussehen müßte:


    1 Buch: 29,80 €
    1 CD: 49,00 €
    ---------------------------------------
    Gesamtbetrag: 78,80 €
    zzgl. Versandkosten: 2,70 €
    ----------------------------------------
    Rechnungsbetrag: 81,50 €

    darin enthaltene MwSt. ( 7%): 1,95 € (Anm.: für das Buch)
    darin enthaltene MwSt. ( 16%): 7,13 € (Anm.: für die CD (6,76 €) und die
    Versandkosten (0,37 €))

    Nun meine Frage:
    Kann ich dies irgendwo in Zen-Cart einstellen. Bislang habe ich in den Modulen für Versandarten gefunden, dass ich dort die "Tax-Class" mit 16 oder 7% angeben kann, aber nicht beide Möglichkeiten. Auch bei den Artikel selber kann ich sowas nicht einstellen.

    Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    hallo genetik1,

    ich befürchte, dass man ein solches versandmodul erst programmieren muss.

    Kommentar


      #3
      Das Thema Steuern ist leider bei Zen-Cart suboptimal gelöst.

      Ich befürchte mal, das aufgrund der amerikanischen Abstammung auch nicht wirklich da eine für Deutschland gültige Berechnung programmiert wird.

      Gruß
      MaleBorg

      Kommentar


        #4
        Hallo cyberflohr, hallo MaleBorg,

        erstmal vielen Dank für Eure Antwortenjavascript:emoticon('')
        Smile, auch wenn sie nicht gerade erfreulich sindjavascript:emoticon(':(')
        Sad.

        Schade, dann "verschenken" andere Shopbetreiber vermutlich Steuern, wenn Sie immer 16% nehmen und die Waren werden durch die "zu hohen" Versandkosten für den Endkunden natürlich auch teurer als sie eigentlich sein müssten. Der Staat freut sichjavascript:emoticon(':lol:')
        Laughing.

        Wenn man jedoch immer nur 7% nehmen würde, könnten bei einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen für den Shopbetreiber drohenjavascript:emoticon(':cry:')
        Crying or Very sad. Also noch schlechter.

        Bliebe nur der Weg bei Büchern u.ä (7%) auch die Versandkosten auf 7% zu setzten und die anderen Waren alle auf versandkostenfrei zu setzen und die tatsächlichen Versandkosten direkt in die Warenpreise rein zu kalkulieren. (Andersherum geht das nicht, da Bücher meist "preisgebunden" sind!) Dies ist aber wiederum "ungerecht", wenn jemand mehrere Artikel gleichzeitig bestellt. Dann zahlt er anteilig mehrmals Versandkosten, da diese ja dann in die Waren einkalkuliert sind.

        Also wie man es macht es bleibt immer suboptimaljavascript:emoticon(':(')
        Sad.

        Ich hoffe das zukünftig mal etwas in diese Richtung programmiert wird, mir fehlen leider die Kenntnisse hierzu.

        Aber nochmals herzlichen Dank für Eure schnelle Hilfe!

        Kommentar


          #5
          Stimmt schon.

          Ich schau mir das demnächst mal an, vllt bekomme ich da ja was in der Richtung hin.

          Was mit aufgefallen ist, das viele Shop in meinem Sortimentsbereich gerade deshalb versandkostenfreie Lieferung anbieten.

          Vllt kennt ja einer einen Shop wo das korrekt funktioniert und wo wir uns was abschauen können.

          Gruß
          MaleBorg

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            #6
            Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor. Die Mehrwertsteuer wird immer auf die entsprechende Leistung erhoben. Ich verkaufe beispielsweise Tee (7%) und Teezubehör (16%). Nach der aufgeführten Logik gäbe es ein Problem, wenn ich Tee für 5 Euro und Teezubehör für 5 Euro versende. Welche Mwst würde da wohl gelten, eine "Hauptleistung" ist ja nicht gegeben.

            Und daher nochmal zum mitschreiben

            Bücher werden mit 7% Mwst berechnet, Frachtkosten aber mit 16%. Denn der Verkauf ist eine Sache, die Lieferung eine andere. Der Transporteur erhebt die Mehrwertsteuer über seinen Tarif, ihm ist es egal, was in den Paketen ist. Und deshalb ist in seinem Preis auch 16% Mehrwertsteuer enthalten, die natürlich auch der Versender bezahlen muss! Und von daher ist die Berechnung auch im Shop ok.

            Kommentar


              #7
              @klartexter

              Ich glaube Du hast etwas missverstanden, ich habe es aber vielleicht auch nicht klar genug beschrieben, sorry.

              Hauptleistung sind die Waren und die Lieferung ist die Nebenleistung.

              Wenn die Hauptleistung mit 7% (Buch, Tee) besteuert wird, so sind die Versandkosten ebenfalls mit 7% zu besteuern (NB: übrigens Postwertzeichen u.ä. sind mehrwertsteuerbefreit).

              Beträgt der MwSt.-Satz der Hauptleistung 16% (CD, Teezubehör), dann sind die Versandkosten mit 16% zu besteuern.

              Bei gemischten Warenlieferungen (Buch und CD, oder Tee und Teezubehör) zählt immer der höchste Steuersatz für die Nebenleistung, unabhängig vom Umsatzanteil der jeweiligen Waren!

              Hier noch der Wortlaut des Schreibens des Finanzamtes nach meiner Anfrage bzgl. der Versandkosten bei Bücherlieferung:
              ".....komplette Rechnung ist mit 7% MwSt auszustellen, da laut Umsatzsteuergesetz die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Davon ist laut Umsatzsteuergesetz auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger ("Kunde") keinen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden ("Sie") unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Das ist bei Versandkosten der Fall. ...."

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                #8
                Ich stimme genetik1 zu, so ist mir das auch immer vermittelt worden.

                Ich für meinen Teil werde erstmal mit diesem Missstand im Shop leben, bis ich das programmtechnisch hinbekommen habe.

                Solange muss ich halt das in der Auftragsbestätigung im WaWi korrigieren.

                Gruß
                MaleBorg

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                  #9
                  genetik1, wenn ich heute Ware versende, beispielsweise mit DPD oder UPS, dann zahle ich einen Frachtpreis, dem Gewicht meiner Sendung entsprechend. In diesem Frachtpreis sind 16% Mehrwertsteuer enthalten, und ich werde den Teufel tun, dem Finanzamt zuliebe nur 7% zu verlangen. Mein Sachbearbeiter dort kennt mich auch schon lang genug, als dass er mir mit so einem Krampf kommen darf. Hier irrt einfach das Finanzamt.

                  Und ich habe hier jede Menge Rechnungen von meinen Vorlieferanten, alle ausschliesslich nur Tee und 16% Mwst. auf den Versandkosten. Die von Dir angesprochene Regelung würde ja auch nur Sinn machen, wenn ich selbst den Versand durchführen würde und ihn nicht einer Fremdfirma übergeben würde. Aber die Bürokraten im Finanzamt haben scheinbar zuviel Zeit, da fällt einem dann so ein Blödsinn ein....

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                    #10
                    Tosender Beifall
                    von Migge !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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                    Zen Cart 1.5.7g deutsch
                    vom 12.12.2023
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