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    Prüfer gesucht

    Hallo!

    Ich habe gerade meinen Shop "www.plant.de" mit der aktuellen version von Zen Cart erstellt und bin, soweit ich das beurteilen kann, ganz zufrieden mit meiner Arbeit. Nur leider ist das Shopsystem für einen "Neuling" wie mich nicht ganz einfach zu händeln. Mit vielen Komponenten kenne ich noch nicht wirklich aus und hoffe das ich keine Fehler eingebaut habe.
    Könnte sich mal jemand der Sache annehmen und den Shop prüfen?



    Ich bin für jeden hilfreichen Beitrag dankbar!

    Peter

    #2
    hi,

    du bist im falschen forum gelandet...

    gefunden habe ich gleich rutenplaner statt routenplaner. deine bilder finde ich in der artikelbeschreibung etwas zu klein geworden. könnten größer sein. bei den preisen sollte auch stehen inklusive mwst.

    ansonsten sieht sie gut aus, lädt schnell!

    viel erfolg
    afrobay

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      #3
      Sollten die Kosten jedoch höher liegen werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
      Der Satz ist abmahnfähig!

      2.1. Vertragsschluss

      Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons 'Bestellung senden' im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
      Auch ein Onlinekatalog stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar, von daher bist Du da auch abmahnfähig. Der ganze Absatz an sich ist zu beanstanden, denn ein Kaufvertrag entsteht bereits mit dem Absenden der Bestellung, und das schreibst Du ja auch! Einseitige Vertragsbedingungen sind aber laut BGB nicht erlaubt, auch das FernAG spricht da eine deutlich andere Sprache.

      Ich würde mich an Deiner Stelle mit einem kundigen Anwalt besprechen, der kostet zwar etwas Geld, ist aber vermutlich billiger als jede Abmahnung!

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        #4
        Wow!!

        So schnelle und vor allem hilfreiche Antworten habe ich nicht erwartet.
        Besten Dank für die Tips. Ich werde mich um Bessern!

        Allen noch ein schönes und erfolgreiches Jahr 2007

        Peter :idea:

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          #5
          Mir ist mal noch bei einem kurzen überfliegen aufgefallen, dass du bei den Preisen im Shop nicht den Satz inkl. MwSt zzgl. Versandkosten stehen hast...
          der müsste noch so einige male eingefügt werden ....

          Im übrigen ist noch dein Impressum falsch.... dass müsstest auch nochmal ein bisserl überarbeiten

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            #6
            Auch ein Onlinekatalog stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar, von daher bist Du da auch abmahnfähig.

            Die Warenangebote eines Verkäufers auf seinem online shop stellen KEIN rechtlich bindendes Angebot i.S.v. §145 BGB dar. Es handelt sich bei ihnen lediglich um eine invitatio ad offrendum (Einladung zur Abgabe eines Angebotes).Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben.
            Ein online shop ist mit gedruckten Prospekten/Katalogen vergleichbar.
            Ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages auf Lieferung der Kaufware zu einem bestimmten Kaufpreis gibt der Kunde ab.
            Die rechtsverbindliche Annahme seitens der Verkäufer kann z.B. durch eine Bestätigungsmail erfolgen. "Vielen Dank für Ihren Auftrag!"

            "Wenn der Lieferant lediglich den Zugang des Angebotes bestätigen möchte, sich die Annahme des Angebots aber noch offen halten will, muss er dies eindeutig klarstellen."(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.11.2002)

            MfG
            ars linea

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              #7
              Vielen Dank,

              nun habe ich den Passus bereits rausgenommen. Mal sehen evtl. füge ich Ihn wieder ein sofern das für die Verbindlichkeit notwendig ist.
              Leider habe ich den Fehler im Impressum noch nicht gefunden.
              Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

              Peter H.

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                #8
                Ich geh einfach mal davon aus, dass du ne Einzelfirma hast und das GF unter der Steuernummer Geschäftsführer bedeuten soll. Aber eine Einzelfirma hat keinen Geschäftsführer sondern einen Inhaber ....

                Desweiteren würd ich den Inhaber dann gleich mal oben bei der Adresse hinschreiben, dass alles schön beieinander ist. Macht find ich einen besseren Eindruck

                Dann würd ich noch einstellen, dass man registriert sein muss, wenn man einem Freund nen Artikel empfehlen möchte - sonst kann damit jeder Spamnachrichten verschicken.

                Achja und beim hinweis inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten blabla muss so wie ich irgendwo mal gelesen habe nen link zu den Versandkosten da sein.

                Kommentar


                  #9
                  Habe auch noch einen kleinen Fehler gefunden - es muss heißen Widerrufsbelehrung

                  Eine kleine Frage an dich - wie hast du die Backlinks unter den Footer bekommen - zu den Webkatalogen?

                  Kommentar


                    #10
                    Schau mal im Verzeichnis includes/templates/DEINTEMPLATE/common/ die Datei tpl_footer.php haben. Da könntest du diese Links einbauen.

                    Oder du nutzt unter Admin --> Tools die Funktion Bannermanager. Einfach alle anzuzeigenden Banner in die Bannergruppe BannersAll eintragen.

                    Und dann unter Konfiguration --> Layouteinstellungen bei Bannergruppe: Position 1 den Wert BannersAll eintragen.

                    Sollte das BannersAll noch woanders stehen, dann bitte rauslöschen.

                    Gruß
                    MaleBorg

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