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FSK18 & Großhandel

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    FSK18 & Großhandel

    hi,

    ich nutze zencart in der version 1.3.6 deutsch und hätte da eine frage, gibt es die module fsk18 & großhandel eigentlich schon für die version 1.3.6 oder muss man die vorhandenen an die neue version anpassen ?

    have a nice day

    gruss

    stefan

    #2
    Hallo odin1,

    da bin ich auch schon am rumfragen.

    Derzeit gibt es leider kein FSK 18 für die Version 1.3.6.

    Die vorhandene Version ist für 1.2.6 (verwende diese Version auch)!

    Die Anpassung der vorhandenen Version kann vielleicht angepasst werden, nur da sind die PHP-guru gefragt!!! Habe zumindest schon mal im Forum unter Wunschliste dies versucht anzustoßen.

    Wenn du mehr Glück haben solltest sag bitte bescheid. Hätte auch gerne die Version 1.3.6 inkl. FSK18


    Gruß

    Lissy

    Kommentar


      #3
      eigentlich ist FSK 18 überflüssig bzw. auch rechtlich umstritten bzw. in Deutschland auch rechtsunsicher.(z.B. bei Erotikartikeln)
      Wegen Grosshandel bzw. Shop damit - sollte man eine Freischaltung für die Nutzung des Shop eingeben.
      Vorher keine Nutzungsmöglichkeit !
      (rechtlich korrekt, da man ja Nettopreise im Shop angeben muss und ein Endkunde keinen Zugang erhalten darf.
      Und der Grosskunde sollte auch seine Steuer-Nr. eintragen zur Prüfung für den Shopbetreiber.
      Dies nur als kurze Meinung zum Thema.

      Kommentar


        #4
        @herbert

        da kann ich dir nicht ganz zustimmen, denn mit dem postident und der persönlichen zustellung ist es möglich. es gibt einige möglichkeiten wie man fsk18 artikel verkaufen bzw versenden kann.

        als mitglied im BEH und im IVD kann ich dies aus erfahrung sagen. ausserdem habe ich in einigen puplikationen wie z.b. sign, medien e-line, ean und anderen aufgezeigt wie der handel mit fsk18 artikeln im onlinehandel funktioneiren kann.

        ein retsrisiko bleibt immer und eine persönliche beratung durch einen anwalt ist immer von vorteil


        have a nice day

        grüsse

        stefan

        Kommentar


          #5
          Das Thema mag zwar umstritten sein, dennoch finde ich es wichtig sich hier auch im Einzelhandel abzusichern.

          Und wenn dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.

          Dennoch verringert dies die Möglichkeiten der Abmahnungen!!

          Es geht ja nicht nur um Erotikartikel, was ist denn mit Computer- und Konsolenspiele, die auch die Einstufung "Erst ab 18" haben??

          Hier eine neuere Version für die ZC Shopsysteme fände ich auf alle Fälle ratsam (nicht nur weil ich sie benötige)!!!

          Dies nur meine Meinung hierzu!!

          Kommentar


            #6
            Zitat von herbert
            eigentlich ist FSK 18 überflüssig bzw. auch rechtlich umstritten bzw. in Deutschland auch rechtsunsicher.(z.B. bei Erotikartikeln)
            Wegen Grosshandel bzw. Shop damit - sollte man eine Freischaltung für die Nutzung des Shop eingeben.
            Vorher keine Nutzungsmöglichkeit !
            (rechtlich korrekt, da man ja Nettopreise im Shop angeben muss und ein Endkunde keinen Zugang erhalten darf.
            Und der Grosskunde sollte auch seine Steuer-Nr. eintragen zur Prüfung für den Shopbetreiber.
            Dies nur als kurze Meinung zum Thema.

            fsk 18 handel ist weder umstritten noch rechtsunsicher, dafür gibt es klare regelungen und gesetze. das problem ist allerdings das 99% der händler diese nicht umsetzen (wollen) , bzw nicht umsetzen können ..
            und nochmal zen-cart ist in deutschland grundsätzlich NICHT für den handel mit FSK18 produkten geeignet , da die vorrichtungen zur alterskontrolle nicht zulässig sind, die einschränkung : versand erfolgt nur persönlich mit alterskontrolle durch den zusteller ist rechtlic nicht zulässig da weder dhl noch ups noch dpd verpflichtet sind das alter zu kontrolieren, dies muss der händler bereits VOR dem kauf tun ( ein minderjähriger darf sich bei solchen shops nicht anmelden können/dürfen, da ihm bereits das "betreten" eines solchen shops verboten ist .... paaradebeispiel : ein echter beate uhse shop... da fragt die verkäuferin einen 12 jährigen ja auch nicht erst beim bezahlen wie alt er ist - sondern lässt ihn garnicht erst rein ...

            übrigends sehen die behörden das sehr eng - abmahnungen mit strafbescheiden unter 5000 euro sind nicht selten

            Kommentar


              #7
              Es ist richtig das ups, DPD und auch DHL nicht verpflichtet sind, dies zu überprüfen, dennoch kann ich mir eine Kopie des Personalausweises zusenden lassen.

              Wenn ich dann eine Zustellung mit dem Vermerk "Persönlich" beim Versender beauftrage, ist dieser auch verpflichtet, dass Paket an den Adressat zu übergeben und nicht an die Ehefrau, Kind oder Kegel!

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                #8
                Es ist richtig das ups, DPD und auch DHL nicht verpflichtet sind, dies zu überprüfen, dennoch kann ich mir eine Kopie des Personalausweises zusenden lassen.
                jep und zwar- nach neuer rechtssprechung BEVOR sich der kunde irgendwas bestellen kann

                Wenn ich dann eine Zustellung mit dem Vermerk "Persönlich" beim Versender beauftrage, ist dieser auch verpflichtet, dass Paket an den Adressat zu übergeben und nicht an die Ehefrau, Kind oder Kegel!
                gilt nicht für minderjährige, für die sind auch erziehungs/weisungsberechtigte empfangsberechtigt - wobei sie sich dafür nicht ausweisen müssen .
                da in er regel bei der zustellung ( auch der persönlichen ) KEIN ausweis verlangt wird gilt diese art als unzulässig -

                leute ihr sattelt das pferd immer falschrum auf ... ihr meint immer das das aushändigen das problem ist - das ist falsch - ihr müsst dafür sorgen das ein kunde sich in einem fsk-18 shop schon nicht anmelden kann bzw dort keine bestellung aufgeben kann bevor das alter überprüft ist . ( ihr müsst auch dafür sorgen das NIEMAND cover mit harten pornobildern sehen kann - anderes wird durch das jugendschutzgesetz strikt verboten )

                wer einem minderjährigen zb pornografische erzeugnisse verkauft,schenkt,leiht oder sonst irgendwie zugänglich macht macht sich strafbar - da spielt es keine rolle ob er zb den pornofilm überhaupt bekommt ( rechtlich währe das ein unzulässiger/ungültiger kaufvertrag der ALLEIN ZU LASTEN DES HÄNDLERS storniert werden muss - da der händler ja grundsätzlich solche artikel nicht an minderjährige verkaufen darf, desweiteren sind die erziehungberechtigten berechtigt gegen den händler strafanzeige wegen verletzung des jugendschutzgesetzes zu erstatten)....
                wenn jetzt jemand meint: b.uhse kann das auch .. nein - für den konzern gilt das selbe

                und dann nochwas zum berühmt/berüchtigten ICRA-siegel, das man bei b.uhse und anderen professionellen, seriösen erotikhändlern NIE fndet : dies hat in deutschland keine rechtliche aussagekraft . das siegel besagt eigentlich nichts andres als das die website "kinderfreundlich" ist - was bei shops die in den galerien härteste pornobilderhaben ( die man zb bei b.uhse NIE finden wird- weil das strikt verboten ist) wohl nicht sagen kann .....
                daher wurde das IRCA-siegel bereits 2005 von höchstrichterlicher ebene als "schutzhinweis oder ähnliches" für unzulässig ( siegel ohne rechtliche aussagekraft) bewertet.
                wer sich mit dem siegel schmückt und gegen das jugendschutzge. verstösst macht sich strafbar (und kriegt wohl auch mit der IRCA einigen ärger, wegen missbrauch des siegels )

                ---------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Aber wie macht man es dann am besten.

                  Reicht es wenn ich eine Umterschrieben Ausweiskopie zugeschickt bekomme?

                  Wie schützt man sich, wenn der Bubi vom Papa die Daten geklaut hat und bei mir bestellt?
                  Dann kann er ja auch alles sehen ohne das man was dagegen machen kann?

                  Fragen über Fragen!!

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                    #10
                    also wir haben einen shop mit fsk18 artikeln.

                    kunden werden erst freigeschaltet wenn das postidentverfahren abgeschlossen ist.

                    wenn dann der kunde etwas bestellt wird es nur gegen persönlich eigenhändig an diese person ausgeliefert.

                    ist ein recht umständliches verfahren aber wenn man ein paar dinge beachtet z.zt. wohl rechtlich okay

                    es gibt auch noch andere möglichkeiten aber die sind rechtlich etwas umstritten.

                    auf jeden fall sollte man sich mit einem anwalt der sich auf onlinerecht spezialisiert hat zusammensetzen und alles genau besprechen.

                    es ist und bleibt auf jeden fall in deutschland ein heikles thema welches durch bevorstehende gesetzesänderungen noch schlimmer wird.

                    Kommentar


                      #11
                      @ chrischnian die von odin geschriebene vorgehensweise ist wohl eine der sichersten, bei der auch die aspekte des datenschutzes gewahrt werden. denn, auch wenn viele die zusendung einer ausweiskopie für den richtigen weg sehen um eine alterskontrolle durchzuführen, wird dieses verfahren bereits seid einigen jahren vom gesetzgeber moniert. erstens erfährt der händler dinge die ihm nichts angehen ( ausweisnummer etc) zweitens kann der händler nicht 100% sicher sein das die kopie "echt" ist ..

                      es gibt noch andere verfahren - wie zb abfragen der ausweisnummer etc, allerdings sind diese systeme äusserst umstritten und werden inzwischen im streitfall auch nicht mehr anerkannt.


                      wie bereits gsagt, das von odin benutzte verfahren gilt derzeit als eines der besten, da der kunde durch ausweisvorlage erstmal seine identität und sein alter nachweisen muss.
                      wenn dies ok ist wird der kunde freigeschaltet und kann seine einkäufe tätigen.

                      Kommentar


                        #12
                        nachtrag:

                        für die, die mit dem begriff postidentverfahren nichts anfangen können.

                        bei diesem verfahren werden verschickte dokumente erst dann ausgehändigt wenn sich der empfänger einwandfrei identifiziert hat .
                        im falle zen-cart-shop würde sowas wiefolgt aussehen:

                        ein kunde meldet sich auf der website an, wird aber nicht automatisch, oder per aktivierungslink freigeschaltet . nach der anmeldung wird ihm per post ein brief ( zb ein begrüssungsschreiben mit erklärungen, infos etc) zugestellt, welches im postidentverfahren läuft. dh, um dieses schreiben zubekommen muss sich der empfänger ausweisen.
                        der abender ( der shopinhaber) erhält, wenn der kunde sich identifizieren konnte und die post bekommen hat, eine nachricht darüber. jetzt wird der kunde freigeschaltet. solange wie keine identifizierung erfolgt, der brief also auch nicht zugestellt/ausgehändigt wird erfolgt auch keine freischaltung .

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                          #13
                          Also bei uns im dvd-shop sieht es folgendermassen aus:

                          Die Cover der DVDs werden dahingehend bearbeitet, dass keine Geschlechtsteile zu sehen sind..
                          Als Jugendschutzbeauftragter wurde ein Rechtsanwalt beauftragt, der die Seiten kontrolliert.

                          Bezahlung nur mit Kreditkarte..

                          Versand erfolgt nur über UPS:
                          Unterschrift eines Volljährigen erforderlich: UPS erhält die Unterschrift des volljährigen Empfängers und stellt Ihnen eine gedruckte Kopie bereit. Sie können die Unterschrift des volljährigen Empfängers auch online anzeigen.

                          Hinweis: Volljährige Empfänger müssen das Alter für die rechtliche Volljährigkeit in ihrem jeweiligen Land erreicht haben. Möglicherweise gelten höhere Altersgrenzen, wenn das rechtliche Alter der Volljährigkeit unter 21 Jahren liegt.


                          oder am Besten, man verlegt das ganze Geschäft ins Ausland...
                          :sneaky:

                          Kommentar


                            #14
                            oder am Besten, man verlegt das ganze Geschäft ins Ausland...
                            tolle blöde aussage

                            solange wie du heir wohnst ( deutsche staatsangehörigkeit hast) haftest du zu 100%.. wenn du willst informiert dich darüber gern dein anwalt

                            Kommentar


                              #15
                              @marino01
                              Wieso? Bekomme ich in Deutschland Probleme, wenn ich nur ins Ausland liefere ??
                              (Bzw. Ich nur Kunden ausserhalb Deutschlands zulasse) ?

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