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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

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    Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

    Sollte dieser Content fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um entsprechende Nachricht ohne dafür Kosten in Berechnung zu stellen. Wir garantieren, die zu Recht beanstandeten Inhalte unverzüglich zu entfernen, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Sollten wir dennoch eine Abmahnung mit Kostenberechnung ohne vorherige Kontaktaufnahme erhalten, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
    Denkt ihr das bringt was? Einer meiner PC Spiele Lieferanten (Vertriebspartner von Vivendi) hat das in seinem Impresum stehen.

    Gruß Chris

    #2
    Ich kenn mich im Abmahnrecht nicht so aus, aber ich denke mal das dieser Block nur eine Art Bitte darstellt...wer abmahnen will, mahnt trotzdenm ab.

    MEINE Meinung, keine Rechtsberatung!

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      #3
      Ok Danke ich werd mal nen Anwalt fragen

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        #4
        Hallo Chrisgoblin,

        der Witz an der Sache ist, die Abmahnung als solche ist der Hinweis darauf dass Du einen Fehler gemacht hast und die Aufforderung in Zukunft diesen Fehler nicht zu wiederholen. Der Abmahner darf für diesen Hinweis die ihm enstandenen Kosten von dir einfordern und die berechenen sich bei uns in Deutschland nach dem Streitwert den der Abmahner, mehr oder weniger, willkürlich festlegen kann.

        Auch hier der Hinweis: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG!

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          #5
          Neues und wirklich interessantes zu diesem Thema!!!!!!!!!

          Auf der Internetseite der IT-Recht Kanzlei aus München, gibt es einen
          sehr interessanten Artikel zum Thema "Keine Abmahnung ohne vorherigen
          Kontakt".

          Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ soll...


          Alle KeineAbmahnungohnevorherigenKontakt- & SalvatorischeKlauselverwender hier solltet Ihr schnell reagieren und euch qualifiziert beraten lassen, denn mein Beitrag ist keine Rechtsberatung und soll auch keine ersetzen.

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            #6
            Nein, das wird mit Sicherheit nichts bringen. Vielmehr können Sie, falls dies ein Mitbewerber von Ihnen ist, diesen abmahnen. Denn die Klausel in den AGB könnte bereits nach § 305c I BGB unwirksam sein. Der Mitbewerber will durch diese Klausel zwingend geltendes Recht aushebeln. Vielmehr: Der Betreiber dieses Shops läut gefahr, dass der Rechtsanwalt seines Mitbewerbers ihn nicht abmahnt, sondern gleich eine Unterlassunges- und Schadensersatzverfügung vor Gericht erwirken wird.

            Anwälten und Mitbewerbern wird diese Klausel völlig egal sein und das zu recht. Denn: ein Verstoß gegen das UWG ist eben ein Verstoß und kann abgemahnt werden.

            Wenn jemand eine Straftat begeht kann er auch nicht danach fragen: "Hey, is das ok wenn ihr erstmal mit mir sprecht ud mir sagt dass das was ich getan habe uncool ist und mich dann erst beim zweiten Mal verhaftet?" - dieses Beispiel nur um's mal bildlich darzustellen.

            Darüber hinaus glauben viele, dass Abmahnungen schon das Maß aller Dinge sind. Jeder der eine Abmahnung bekommt darf sich glücklich schätzen - denn wenn er tatsächlich unlauter handelt gibt es für Mitbewerber noch nicht mal eine Pflicht vor weiteren Schritten abahnen zu lassen. Vielmehr könnte er durch seinen Anwalt umgehend ein Unterlassungsverfahren vor Gericht erwirken, was dann richtig teuer wird. Denn es geht dann nicht nur um die Unterlassung sondern häufig auch um horrende Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche. Es besteht keine gesetzlich so geartete Pflicht vorher abmahnen zu lassen.

            Viele Grüße

            D.C.
            Zuletzt geändert von dachilla78; 24.05.2009, 06:50.

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