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    AGB

    Tach zusammen..

    Ich werde hier noch zum AGB-Ritter..

    Leute ihr müsst auf euro AGB aufpassen. Die die ich gesehen habe, sind sowas von Abmahnfähig, da überlege ich schon bald ob ich nicht Anwalt werde. :P :twisted:

    Es fehlen so elementare Sachen wie Widerrufsrecht UND die Folgen, etc.

    Wenn irgendwer möchte, dass ich ihm mal meine, ziemlich, wasserdichten AGB schicke, soll mir eine PM zukommen lassen..

    Gruss

    Der Frank

    #2
    Hallo,
    wichtige Ergänzung:

    "Zitat IT-LAW.AT"
    "Ich rate davon ab, "irgendwelche" AGB zu übernehmen, da letztlich beinahe kein Webshop dem anderen gleicht und Differenzen in den tatsächlichen Gegebenheiten auch unterschiedliche rechtliche Beurteilungen nach sich ziehen und damit eigenständige AGB erfordern.

    Zur Erstellung darf ich unsere anwaltlich tätigen Mitglieder empfehlen und bei Interesse eine Liste mit den Mail-Adressen derselben übermitteln."
    Tip: Besser vom Anwalt / Unternehmensberater die für das jeweilige Unternehmen passende AGB erstellen bzw. abändern lassen.

    Tips zum Thema AGB
    Links zum Thema findet Ihr unter Internet - Pflichten und Rechte

    Kommentar


      #3
      In der letztendlichen Konsequenz stimmt das. Aber wenn ich in den Shops die AGB sehe, die allen Abmahnhaien Tür und Tor öffnen, möchte ich helfen. Mir ist sowas schon mal selber passiert und ich durfte 850 Euro zahlen..

      Das war nicht wirklich lustig.. :shock:

      Der Frank

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        #4
        Bestellbestätigung = Auftragsbestätigung ?

        Nach all den letzen Hinweisen zu den AGB's bin ich jetzt etwas verwirrt.
        Falsch machen kann man eigentlich immer etwas oder ? Kommt auf die momentane Rechtsprechung an.

        Eine wichtige Frage:

        Gilt die vom System erstellte "Bestellbestätigung" eigentlich als Auftragsbestätigung (rechtliche Annahme des Kaufvertrages) oder doch
        nur als Bestätigung der Bestellung (Prüfung des Kunden, ob das so korrekt ist).

        Kann das einer beantworten ?

        Dieter

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          #5
          In der letztendlichen Konsequenz stimmt das. Aber wenn ich in den Shops die AGB sehe, die allen Abmahnhaien Tür und Tor öffnen, möchte ich helfen. Mir ist sowas schon mal selber passiert und ich durfte 850 Euro zahlen.. Mad
          Auch eine falsche AGB ist "abmahnfähig" - also nach dem Motto "besser irgendeine AGB als keine" führt zum gleichen Ergebnis.

          Gilt die vom System erstellte "Bestellbestätigung" eigentlich als Auftragsbestätigung (rechtliche Annahme des Kaufvertrages) oder doch
          nur als Bestätigung der Bestellung (Prüfung des Kunden, ob das so korrekt ist).

          Kann das einer beantworten ?
          Nun, ich als Konsument schließe einen "Vertrag" mit dem Shopbetreiber ab, sobald ich eine Bestellung tätige (die somit bindend ist). Jedoch bleibt es dem Konsumenten überlassen, ob dieser innerhalb einer gesetzten Frist von der Bestellung - sprich Vertrag - zurücktreten möchte.

          Ob jetzt nun eine Bestellbestätigung als Auftragsbestätigung gilt, sollte sich auf einschlägigen Seiten (oder eben mit einem Rechstanwalt) klären lassen

          Kommentar


            #6
            AGB gibt es da auch schweizer Versionen oder sind die mehr oder weniger international gültig?
            gruss
            vincent

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