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IP speichern - rechtliche Aspekte

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    IP speichern - rechtliche Aspekte

    Ich habe gerade den neuen Newsletter von Trusted Shop erhalten.

    Dort wird darauf hingewiesen, dass das speichern von IP Adressen, auch beim Bestellvorgang, rechtlich zu großen Problemem führen kann.

    Der komplette Artikel ist hier nachzulesen




    Frage können wir die Anforderung vielleicht in Zen Cart einfliessen lassen??? Eine Checkbox neben den AGB's?

    Die Empfehlung lautet:

    Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung durch den BGH sollten daher Shopbetreiber, die auf Nummer sicher gehen wollen, vor der Speicherung von IP-Adressen generell eine ausdrückliche Einwilligung, z. B. über eine Opt-In-Checkbox, einholen oder ganz auf die Speicherung verzichten. Bei der Verwendung von Tracking-Tools sollte sichergestellt werden, dass diese keine IP-Adressen speichern.

    #2
    Mir kommt das etwas weltfremd vor.
    Jeder Webserver loggt Zugriffe mit IP-Adresse in den Server-Logs. Dazu brauch ich weder einen Shop noch ein Tracking Tool. Mit diesen Logs könnte ich genauso nach Datum und Uhrzeit einer Bestellung auswerten, mit welcher IP-Adresse die Bestellung durchgeführt wurde. Die IP-Adressen sind also ohnehin vorhanden, auch wenn Zen-Cart sie nicht speichern würde.

    Eine solche Checkbox müsste wohl vor Betreten jeder Website bestätigt werden
    Viel Spaß beim Surfen...

    Kommentar


      #3
      Weltfremd

      Servus miteinander,

      zeigt mal wieder deutlich wie weltfremd die Richter sind.
      Ich habe meinen Zen-Shop bei strato gehostet.
      Jedesmal wenn ich mich anmelde bekomme ich eine andere IP-Adresse zugeordnet, dynamisch halt.
      Was soll bitte daran personenbezogen sein ?

      Wird die IP-Adresse nicht bei der Bestellung gespeichert ?
      Ich meine mir war so.
      Ist sie dann nicht eher Bestelldatenbezogen ?

      Andererseits sollen die Hoster die IP-Adressen der Webseitenbetreiber speichern, wegen Terrorgefahr etc......
      Wo leben wir eingentlich ?

      Am besten die Kundendaten gleich nach der Bestellung löschen.
      Darf ich nicht, ist ja personenbezogen.
      Dann bekommt der Kunde gleich nach seiner Bestellbestätigung eine Mail: "Tut uns leid aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen wir Ihre Daten nicht speichern und ohne ihre Adresse können wir die Ware nicht versenden"

      Ist es daß was die Richter wollen ?

      Andererseits: Ich bin mittlerweile dazu übergegangen nur noch angemeldete User zum Einkaufen zuzulassen von denen ich eine gültige (nachvollziehbare) Adresse, gültige Telefon-Nummer und e-Mail-Account bekomme. Damit fallen schon mal alle die weg, welche über Anomynizer mails verschicken wollen.
      Ist hart, aber dadurch habe ich weniger Ausfälle und der Aufwand für unbezahlte Rechnungen geht gegen Null.

      Solange es Kunden gibt die Ihre Ware nicht bezahlen, werde die Daten gespeichert. Punkt.
      Oder, nein, besser, um die nicht bezahlten Rechnungen finanzieren zu können, nehme ich einen Kredit auf, mache Pleite und die Kreditwirtschaft kommt für den Schaden auf... oder ich hebe meine Hand und fordere staatliche Unterstützung.....

      just my 2 cents - bitte nicht ernst nehmen.....

      Kommentar


        #4
        Auf hoher See und vor deutschen Gerichten.....

        Aktualisierung zum Thema auf der Internetseite von: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
        ist unter folgendem Link ein interessanter Beitrag für die Shopbetreiber aus Deutschland zu finden:

        Zuletzt geändert von jjuno; 16.05.2012, 12:12.

        Kommentar

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