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Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung?

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    Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung?

    Nach widersprüchlichen Aussagen via google hier mein Problem:

    Was ist für einen Onlineshop sinnvoller, eine Widerspruchsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung?
    Müssen beide in schriftlicher Form mit der Ware versendet werden oder ist die Schriftform lediglich für die Rückgabebelehrung Pflicht?

    Wie kann die Belehrung in der Webseite eingebunden werden? (Ich habe gelesen, dass zwei Sätz beim Bestellvorgang ausreichen, wenn man dann die komplette Belehrung verlinkt).

    Gibt es ein Zen-Shop-Fertigmodul, das die Belehrung in den Shop beim Bestellvorgang einbindet?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    Grundsätzlich muß ich mir die Frage stellen, was ist für meine Branche / Geschäft sinnvoller?
    Verkaufe ich teuere, wertvolle Waren oder günstige?
    Wer sind meine Kunden, Verbraucher oder Unternehmer?

    Hier die Hauptunterschiede auf die schnelle:

    Das Rückgaberecht hat den Vorteil, dass der Kunde die Ware zurückgeben,
    in unserem Fall meistens zurücksenden muß. Das heißt, ich bekomme meine
    Ware in jedem Fall zurück, denn sonst kann der Kunde das Rückgaberecht
    nicht ausüben. Die Kosten muß der Verkäufer alleine tragen.

    Beim Widerrufsrecht widerruft der Kunde fristgerecht und der Verkäufer muß daraufhin die Kohle zurückerstatten. Jetzt kann es passieren, ohne hier
    böses zu denken oder zu unterstellen, dass der Kunde die Ware nicht zurücksendet. Beim Widerrufsrecht kann der Verkäufer dem Kunden die
    Rücksendekosten auferlegen, bis 40,-- Euro Warenwert. Hier greift wieder
    die Frage 2, z. B. bei selbstgestrickten Topflappen, eventuell die bessere
    Wahl.

    Da ich kein Anwalt bin und dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellen
    soll, würde ich mich auf alle Fälle von einem solchen beraten lassen.

    Kommentar


      #3
      Zitat von gitiai Beitrag anzeigen
      Wie kann die Belehrung in der Webseite eingebunden werden?
      Ein Modul ist dafür nicht erforderlich. Standardmäßig steht das Akzeptieren der AGB in Zen-Cart zur Verfügung. Das kannst Du nach folgender Anleitung auch auf den Widerruf ausweiten:


      Angehängt ist eine Doku mit Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftkammer zu diesem Thema. Darin lässt sich manch Nützliches finden. Für deutsches Recht und überhaupt ists am besten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

      Kommentar


        #4
        OK... Danke für die ausführlichen Infos!!!

        Meine letzte Frage jetzt nur noch. Reicht es aus während des Bestellvorganges nun auf das Widerspruchsrecht mit z.B. 2 Sätzen hinzuweisen und dieses dann zu verlinken oder muss die ganze Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung in die Seite eingebettet werden?

        Kommentar


          #5
          Unter dem folgenden Link gibt es eine ausführliche Auflistung zum Thema, nach dem lesen sollte auch die letzte Frage beantwortet sein.

          IT-Recht Kanzlei, Größte anwaltlich organisierte Händlerbetreuung, Wir helfen bei Abmahnungen, AGB etc. - „TOP Kanzlei IT-Recht 2019" (WiWo, 34/2019) / „TOP Wirtschaftskanzlei 2023" (Focus Spezial, 09.2023)


          Der erste Artikel auf der Liste ist schon bedenklich, hier wird wohl bald
          wieder die Post abgehen.

          Wie gesagt, da ich kein Anwalt bin und dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellen soll, würde ich Ihnen schon zu einer professionellen Beratung
          bei einem qualifizierten Anwalt raten.

          Kommentar


            #6
            Dankeschön...

            Also spätestens wenn sogar die vom Gesetzgeber veröffentlichte Musterbelehrung abgemahnt werden kann, sollte der Gesetzgeber endlich einsehen, dass man eher einen Schritt zurück mit den Gesetzen gehen sollte: Zumal die Widerspruchsbelehrung vor allem von Leute, die Abmahnen wollen, jedesmal komplett gelesen (und verstanden) wird.

            gruß

            Kommentar

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