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Internetquellen zur Rechtslage

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    Internetquellen zur Rechtslage

    Ich habe hier häufig Hinweise auf Internetquellen gesehen von Rechtsanwaltskanzleien. Dazu ein paar Anmerkungen:

    1. Vielmals stellen diese Quellen die Auffassung der Rechtsanwälte dar und sind keinesfalls als 'nomen est omen' zu betrachten, denn: zwei Anwälte = zwei Meinungen. Und selbst wenn Sie dem Rat von Kanzlei XX vertrauen und Ihren Webshop entsprechend anpassen kann Kanzlei YY trotzdem abmahnen.

    2. Darüber hinaus werden vielmals die Artikel durch Rechtslaien falsch interpretiert und hieraus eine Pflicht oder ein Recht abgeleitet das es so gar nicht gibt.

    3. Häufig setzen sich Shopbetreiber aufgrund von Internetquellen hin und schreiben Ihre AGB selbst. Vielmals wird dann aus Angst vor einem Copyright das Ganze umformuliert. Danach wird die von der Quelle ab rechtmäßige Klausel zu einer unrechtmäßigen Klausel im eigenen Online Shop weil die neue Formulierung irreführend ist oder der geltenden Rechtslage schon nicht mehr entspricht. Die Forumlierung MUSS korrekt sein.

    4. Vielmals hilft ein Blick ins Gesetz wesentlich weiter, wo es beisielsweise bereits vorformulierte Widerrufsbelehrungen etc. gibt die mit kleinen Anpassungen (Nicht Umformulierungen) übernommen werden SOLLEN, denn so sieht es der Gesetzgeber vor.

    5. Viele Artikel sind bereits veraltet und werden der aktuellen Rechtslage gar nicht mehr gerecht.

    Fazit: Der Gang zum Anwalt ist unumgänglich. Wenn Sie abgemahnt werden, müssen Sie ohnehin zum Anwalt und das wird einen Haufen Geld mehr kosten, als einmalig Ihre AGB formulieren zu lassen und den Shop auf die sonstige Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Anwälte werden wie Steuerberater häufig nur als Kostenfaktor angesehen. Dass sie einem wesentlich mehr einsparen können als sie kosten wird dabei übersehen.

    Viele Grüße

    D.C.
    Zuletzt geändert von dachilla78; 24.05.2009, 09:26.

    #2
    Hallo Dachilla,

    ich darf Dich in einer winzigen Sache korrigieren:
    Zwei Anwälte DREI Meinungen

    Was allerdings recht zuverlässig ist: www.gesetze-im-internet.de (Ist die offizielle Gesetzessammlung)


    P.s.:
    Danke für den Tip.... Ist schon in Arbeit.....
    Zuletzt geändert von Touchy; 24.05.2009, 19:15.

    Kommentar


      #3
      @dachilla78,

      ich würde es begrüßen, wenn Sie das so weiterführen. Vielleicht läßt sich
      hierzu eine eigene Rubrik einrichten.

      Je ordentlicher der Onlinehandel auftritt umso mehr Akzeptanz wird unser
      Vertriebsweg beim Kunden finden.

      Kommentar


        #4
        Darüber hinaus bietet sich möglicherweise noch eine günstigere Möglichkeit:

        Es gibt viele Vereinigungen, die Prüfsiegel für Online Shops verleihen. Beispielsweise trusted EShops, etc. Wenn man sich hier anmeldet wird gegen Gebühr der Onlineshop überprüft. Die Rechmäßigkeit der AGB etc. ebenfalls. Und Sie haben die Möglichkeit das "Gütesiegel" auf Ihrem Shop zu platzieren um so Ihren Kunden Sicherheit zu surerrieren.

        Das aber nur am Rande, ich habe keine Erfahrung mit diesen Organisationen.

        Viele Grüße

        D.C.

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          #5
          Wenn jemand den Gang zum Anwalt scheut um Kosten zu sparen kann man die AGB auch weg lassen, dann gilt einfach das BGB. Texte für Wiederuf, Batterieverordnung und so weiter stellt der Gesetzgeber zur Verfügung aber auch die sind mit Vorsicht zu genießen

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