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Rechtliche Infos (Keine Rechtberatung)

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    Rechtliche Infos (Keine Rechtberatung)

    Die rechtlichen Infos entstammen einem anderen Thread.

    Wurde auf Userwunsch geteilt!
    Zuletzt geändert von MaleBorg; 27.05.2009, 19:20. Grund: Auf Userwunsch geändert

    #2
    Grundsätzlich ein sehr schöner und übersichtlicher Shop!

    Wenn man schon beim Quelle Versand die Datenschutzbestimmungen
    abschreibt, dann sollte man wenigstens den Namen tauschen.

    Auszug aus Ihren Datenschutzbestimmungen:

    "Der Datenschutz nimmt bei uns Quelle einen hohen..........."

    Auf AGB zu verzichten ist immer besser als diese sinnlos zu kopieren, Sie sollten aber Ihren Informationspflichten nachkommen, besonders Abschnitt 2 gibt es hier nachzulesen:

    404 - Das von Ihnen angeforderte Dokument konnte nicht gefunden werden.


    Oder vielleicht noch besser eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, den
    dieser Beitrag ist keine und soll eine solche auch nicht ersetzen.

    Gute Geschäfte wünscht
    jjuno

    Kommentar


      #3
      Aua, böser Fehler.... :-( Danke für den Tip

      Bezüglich den Informationspflichten kämpfe ich noch, wie ich das am blödesten ausdrücke. Wenn ich mich so umschaue, überließt eigentlich jeder Anbieter genau den Abschnitt 2.....
      Werde mich der Sache aber noch annehmen.

      AGB kopieren, nenen, es reicht der Datenschutz, da der genau passt auf uns. AGB sind, waren und werden immer ein heikles Thema bleiben, daher bin ich eher dagegen .......

      Kommentar


        #4
        Auch wenn es gerade so schön auf uns paßt, ist die Verwendung nicht
        rechtmäßig. Also entfernen!

        Am besten bei der zuständigen IHK auf der Internetseite nachschlagen,
        es gibt hier bereits viele einfache Musterformulierungen, die man
        als IHK Mitglied benutzen kann.

        AGB sind kein heikles Thema, man kann sehr wohl ohne AGB verkaufen.
        Euer Ansatz ist schon richtig. Was nützen Hirnlos zusammen kopierte
        AGB die ich selbst nicht verstehe?

        Also BGB Informationspflichten aufmerksam lesen und umsetzen, denn seinen Informationspflichten muß man nachkommen. Abschnitt 2 Par. 3 ist selbst erklärend.

        Aber als Fazit bleibt, eine professionelle Rechtsberatung von einem
        Anwalt ist schon empfehlenswert. Dieser Beitrag ist jedenfalls keine.

        Gute Geschäfte wünscht

        jjuno

        Kommentar


          #5
          Das sehr ich aber ganz und gar nicht so. Es handelt sich lediglich um rechtliche Informationen. Solche Informationen sind durch das Gesetz vorgegeben und nicht die geistigen Werke einzelner. Ein 'geistiges Eigentum' an solchen informationen kann niemand haben, das folgt schon aus der Natur von rechtlichen Informationen. Indes sehe ich das Abschreiben von einzelnen AGB Bestimmungen, Datenschutzerklärungen und Belehrung zum Widerrufsrecht nicht als Verletzung von geistigem Eigentum. Ein "Copyright" darauf kann es m.E. gar nicht geben!

          Natürlich nur so lange, wie der geschützte Name eines Dritten nicht benutzt wird. Du musst also Quelle mit deinem eigenen Namen ersetzen.

          Viele Grüße

          D.C.

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            #6
            Es ist eine Urheberrechtsverletzung und bleibt eine.

            Professionell erstellte und auf ein Unternehmen zugeschnittene AGB oder
            Datenschutzbestimmungen kosten Geld. Ein Irrglauben wenn Sie denken das
            ist allgemein verfügbares Gut.

            Am besten Sie bleiben bei Ihrer Einschätzung und berichten uns dann auch
            ordentlich und wahrheitsgemäß wenn Sie deshalb einmal abgemahnt werden.

            Zwischenzeitlich können Sie ja auf der Internetseite der IT-Recht Kanzlei
            aus München folgende Artikel, vor allem das abschließende Fazit, lesen
            und darüber nachdenken ob Sie richtig liegen

            Dieser Artikel setzt sich damit auseinander, wie ein Copyrighthinweis auf einer Hompage richtig gestaltet wird.


            Ist doch toll - einfach Text und/oder Foto einer gelungenen Artikelbeschreibung bei eBay kopieren und fertig ist das eigene Angebot.


            Wenn Sie dann immer noch glauben, Sie können kopieren was das Zeug
            hält, dann sollten Sie schnellstens eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, denn dieser Beitrag ist keine und soll eine solche auch nicht ersezten.

            Gute Geschäfte (Besserung) wünscht

            jjuno

            Kommentar


              #7
              Ich möchte mich nicht streiten, aber offensichtlich verwechseln Sie hier Äpfel mit Birnen!

              Der erste Artikel handelt davon, dass man Rechtstexte kopiert und schließlich verändert, so dass diese IN IHRER VERÄNDERTEN FORM schlicht falsch sind!

              Bei dem von Ihnen zitierten Artikel geht es um Copyright Hinweise zu Produktbeschreibungen, Bildern, etc. die übernommen und laienhaft derartig verfälscht worden sind, dass sie widerrechtlich sind; und da liegen die Kollegen von IT Recht natürlich richtig. Solche Hinweise führen zu Abmahnungen, nicht aber das schlichte Copy and Paste.

              Produktbeschreibungen sind ein 'geistiges werk' und demzufolge (auch OHNE hinweis) durch copyright geschützt. Gleiches gilt für Bilder. Die Widergabe rechtlicher Tatsachen hingegen sind kein "geistiges Werk" und genausowenig der Gesetzestext selbst.

              Wenn der Hinweis auf ein Copyright zu Texten (ausgenommen natürlich rechtliche Hinweise) hingegen falsch ist (beispielsweise: Alle Texte unterliegen dem Copyright und wurden als solche angemeldet) dann kann dies zu Abmahnungen durch Mitbewerber führen.

              Copyrights können im Gegensatz zu Trademarks und Patenten nicht angemeldet werden sondern entstehen mit der Schöpfung des Werkes.

              Auch in dem zweiten von Ihnen zitierten Text geht es nicht um ein Urheberrecht an rechtlichen Hinweisen, sondern vielmehr an Bild und anderem Textmaterial. Rechtliche Hinweise sind hingegen nach wie vor kein schöpferisches Werk und entsprechend auch dem Urheberrecht nicht zugänglich.

              Indes darf ich Ihnen versichern, dass ich als Jurist meine AGB selbst formuliere. Meine Widerrufsbelehrung habe ich abgeschrieben und zwar von der Vorlage gemäß BGB Anhang!

              Wenn Sie weiterhin der Meinung sind, dass Rechtstexte dem Urheberrecht unterliegen, dann sollten Sie vielleicht einfach mal alle Mitbewerber abmahnen lassen, die dieselbe Salvatorische Klause in Ihren AGB benutzen wie sie. Da wird der Anwalt sich freuen

              Viele Grüße

              D.C.

              Im Übrigen ist dies meine Auffassung und keine Rechtsberatung!

              Kommentar


                #8
                Es freut mich, dass wir einen Juristen im Forum begrüßen dürfen.

                Unser Anwalt, also Ihr Kollege, ist allerdings schon der Meinung, dass die
                von Ihm ausgearbeiteten und auf unser Unternehmen zugeschnittenen
                AGB, nicht von anderen einfach übernommen werden dürfen.

                Aber so ist es halt, zwei Anwälte, zwei Meinungen. Ich kann Sie aber
                beruhigen, wir verwenden keine Salvatorische Klausel. Außerdem
                mahnen wir auch keinen ab.

                Ich persönlich, finde es schade, wenn manche und hier vor allem meist junge Händlerkollegen, sich in Gefahr begeben und dann oftmals
                sehr hohen Kosten ausgesetzt sind.

                Vielleicht finden Sie ja die Zeit, um einen kleinen Wegweiser, was erforderlich ist und beachtet werden sollte, unter generelle eCommerce
                Infos einzustellen. Was auch interessant ist, ob aus Sicht eines Zen Cart
                Anwenders bei neueren Versionen Verbesserungen erforderlich sind.

                Gute Geschäfte

                jjuno

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe mir mal Zeit genommen und in dem Thread ein paar Fragen beantwortet. Tatsächlich scheinen sich viele der Gesetzeslage unsicher zu sein, was natürlich auch durchaus verständlich ist. Und jeder der einen neuen Shop an den Start bringt will zunächst einmal Geschäfte machen. Er scheut die Kosten von Anwälten, weil es diese als Kosten ansieht.

                  Häufig wird aber eins übersehen: Den Shop durch einen Anwalt zunächst begutachten zu lassen spart Kosten und Stress, insbesonere hohe Gebühren bei Abmahnungen. Nämlich spätestens dann wird der Anwalt unverzichtbar sein. Und: zu den Anwaltsgebühren auf der eigenen Seite summieren sich dann noch die Anwaltsgebühren es Abmahners. Da die Gegenseite den Streitwert festlegt richten sich auch die eigenen Anwaltsgebühren nach diesem Streiwert der zwar gemindert werden kann aber dennoch horrend sein wird.

                  Fazit: Ein Anwalt kostet weniger als zwei!

                  Viele Grüße


                  D.C.

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