Hier einige interessante Links:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 29.11.2007 (Az.: 315 O 347/07) entschieden, dass das Abwälzen von Paypal-Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann....
Grunsätzlich ist eine Abwälzung der Kosten auf den Kunden möglich, es müssen diese Kosten jedoch _getrennt_ ausgewiesen werden.
-> PAngV beachten
Es muss auche Zahlungsmethode angeboten werden die keine Gebühren verursacht
Ob Gebühren für den jeweiligen Kreditkartenemittenten zulässig ist, ist aus dessen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Eine pauschale Berechnung für alle Kreditkarten im Shop halte ich für abmahnfähig und empfehle dringend hier Rechtsbeistand einzuholen ! ! !
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 29.11.2007 (Az.: 315 O 347/07) entschieden, dass das Abwälzen von Paypal-Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann....
Grunsätzlich ist eine Abwälzung der Kosten auf den Kunden möglich, es müssen diese Kosten jedoch _getrennt_ ausgewiesen werden.
-> PAngV beachten
Es muss auche Zahlungsmethode angeboten werden die keine Gebühren verursacht
Ob Gebühren für den jeweiligen Kreditkartenemittenten zulässig ist, ist aus dessen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Eine pauschale Berechnung für alle Kreditkarten im Shop halte ich für abmahnfähig und empfehle dringend hier Rechtsbeistand einzuholen ! ! !