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Widerruf englisch

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    Widerruf englisch

    So, ich habe mich da mal gekümmert.
    Hoffe, wir können den Anwälten etwas gegenhalten.

    http://dict.leo.org/forum/viewUnsolvedquery.php?idForum=1&idThread=649099〈=d e&lp=ende

    Gruß amatoris

    #2
    Da würde ich doch lieber bei einem Anwalt nachfragen oder bei der
    IHK. Meines Wissens nach unterwirft sich der deutsche Händler dem
    jeweiligen Landesrecht in welches er liefert, trotz Harmonisierung
    durch EU Recht bzw. Richtlinien.



    The department for justice (DG JUST) is responsible for the EU Commission's policies on justice, consumer rights and gender equality.




    Gruß jjuno

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      #3
      Wird der Shop in einer anderen Sprache angeboten, so müssen auch die Informationen in der jeweiligen Sprache vorhanden sein. Das Recht des Herkunftlandes etc. steht dabei für mich in dieser Beziehung im Hintergrund. Da dieser Text eine Übersetzung der derzeitigen deutschen Widerrufsbelehrung ist, denke ich ist dies auch eine nette Arbeitserleichterung für jeden hier. Natürlich ist dies hier kein Garant für Rechtsicherheit, den bietet nach Expertenmeinung ja nichteinmal die Amtliche deutsche Fassung. (überall nachzulesen.) Da sich auf europäischer Ebene über das Widerrufsrecht geeinigt wurde, kann dieser Text wohl auch in anderen Ländern verwendet werden, wie z.B. Östereich.

      gruß amatoris

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        #4
        Hallo,

        ist das schon berücksichtig?



        http://händlerbund.de/index.php?option...uns&Itemid=113

        Gruss Web28

        Kommentar


          #5
          Hi web28,

          bin gerade auf der seite vom Händlerbund und mache eine mail für leo fertig, da kommt dein Beitrag. die Änderungen sind nicht enthalten.

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            #6
            Habe bei leo die Änderunge mit eingestellt. Die von mir unten angegebene Übersetzung entspricht nicht der Aktuellen vom 03.09.2009.

            Falls jemand der englischen Sprache mächtig ist, könnte er ja vielleicht Helfen, den Text auf die neuste Fassung zu bringen.

            Oder hat jemand die aktuelle Fassung parat?


            Gruß amatoris

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              #7
              Ist mir neu, dass in Österreich das Bürgerliche Gesetzbuch der
              Bundesrepublik Deutschland gilt.

              Es gelten ja innerhalb der EU als Beispiel unterschiedliche Fristen für
              die Ausübung des Widerrufes.

              Gruß jjuno

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                #8
                Hi ,juno

                Ist mir neu, dass in Österreich das Bürgerliche Gesetzbuch der
                Bundesrepublik Deutschland gilt.
                Habe ich das behauptet?

                Es gelten ja innerhalb der EU als Beispiel unterschiedliche Fristen für die Ausübung des Widerrufes.
                Und wie ist es mit dem Inhalt?


                http://www.internet4jurists.at/geset....htm#%C2%A7_5g

                Gruß amatoris

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                  #9
                  @amatoris,

                  wie gesagt, ich würde einen qualifizierten Anwalt fragen. Abmahnungen
                  kann man auch im Ausland kassieren.

                  Ein interessanter Link zu diesem Thema



                  Hier vor allem die Checkliste für den Auslandsverkauf ist sehr informativ.
                  Interessant ist der Abschnitt "II. Rechtliche Aspekte", wurde von Trusted
                  Shops geschrieben, die haben auch z. B. die unterschiedlichen Fristen in
                  der Checkliste aufgeführt.

                  Gute Geschäfte wünscht

                  jjuno

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                    #10
                    habe anwalt in Arbeit.
                    Danke für den Link. Das Thema bringt mich um.
                    Mich wundert, wie leichtfertig andere ihren Shop mehrsprachig online stellen.

                    gruß amatoris

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                      #11
                      Ich habe gerade eine Mail von http://www.internetrecht-rostock.de erhalten.
                      ich nehme Bezug auf Ihre Mail.
                      Ob Sie, wenn Sie die Shop-Informationen teilweise auch in englisch anbieten, die entsprechenden rechtlichen Informationen übersetzen müssen, halte ich nicht für abschließend geklärt. Wenn Sie als Vertragssprache deutsch festlegen, ist dies nach meiner Auffassung nicht zwangsläufig notwendig.
                      Im Übrigen gelten bei einem deutschen Online-Shop auch die deutschen Bestimmungen, außer in einem anderen EU-Land gibt es günstigere Verbraucherschutzbestimmungen. Dies kann man durch salvatorische Klauseln lösen.
                      gruß amatoris

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