Bei der Erstellung meines Shops habe ich hier im Forum quergelesen, dass einige für ihre Gutscheine Mehrwertsteuer ausweisen. Da wir im Shop Artikel mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen haben, habe ich unseren Steuerberater gefragt. Der sagt: auf Gutscheine kommt keine MwSt., weil keine Leistung erbracht wurde. Der Kauf eines Gutscheins ist sozusagen eine Vorauszahlung, also ein durchlaufender Posten. Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, wird die MwSt. berechnet, nämlich auf die Artikel, die damit bezahlt werden - und dann gibt's auch kein Problem mit dem Steuersatz.
Diese Info wollte ich Euch doch nicht vorenthalten. Trotzdem und zur Vorsicht: Angaben ohne Gewähr, dies ist keine Steuerberatung oder Rechtsberatung.
Diese Info wollte ich Euch doch nicht vorenthalten. Trotzdem und zur Vorsicht: Angaben ohne Gewähr, dies ist keine Steuerberatung oder Rechtsberatung.
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