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Artikelliste am Ende des Bestellvorgangs in eigenem scrollbaren Bereich

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    Artikelliste am Ende des Bestellvorgangs in eigenem scrollbaren Bereich

    Hallo,

    ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum für diese Frage gewählt. Ansonsten bitte entsprechend verschieben.

    Wie man in dem pdf hier nachlesen kann, treten ab 01.08. umfangreiche Änderungen an den Bestellprozess in Online-Shops in Kraft. Neben der Umbenennung von Schaltflächen (was recht einfach zu bewerkstelligen sein sollte) gibt es auch folgende Anforderung, die ich aus dem obigen pdf mal zitieren möchte:

    "Der Bestellbutton mit entsprechender, unmissverständlicher Beschriftung muss am Ende des Bestellvorgangs angebracht sein. Unterhalb des Bestellbuttons dürfen keine weiteren Informationen zur Bestellung erteilt werden. Es muss weiter sichergestellt werden, dass der Button und die Informationen (vgl. Ziff. 2 a) bei üblicher Bildschirmauflösung auf einen Blick erkennbar sind."

    Ziffer 2a (auf die man sich hier bezieht) liefert Details zu den Informationen, die dargestellt werden sollen und sagt auch noch mal deutlich, dass diese Information und die Schaltfläche, mit der der kostenpflichtige Bestellvorgang abgeschlossen wird, ohne zu scrollen auf einer Seite sichtbar sein müssen (so etwas kann sich nur jemand ausdenken, der keine Ahnung hat).

    Das Problem, das ich hier sehe und das auch in dem pdf angeprochen wird, ist die Umsetzung dieser Anforderung. So lange nur wenige Waren bestellt werden ist das in der Regel kein Problem alles ohne zu Scrollen darzustellen. Bestellt der Kunde aber mehrere Dinge gleichzeitig, wird die Warenliste (insbesondere mit den zusätzlich geforderten Daten) schnell sehr lang und der Kunde muss doch bis zum Bestell-Button scrollen (Abmahnung - ick hör dir trapsen).

    Ich würde nun gerne die Liste der Artikel, die der Kunde kaufen will, auf der letzten Seite des Bestellvorgangs in einem eigenen Bereich auf der Seite darstellen lassen, der gescrollt werden kann. Die Gesamtsumme, Mehrwertsteuer und Versandkosten sollten unter diesem Bereich stehen, da diese ja auch auf den ersten Blick sichtbar sein müssen. Zwar muss man auch hier wieder scrollen, ich denke aber, dass man damit näher an der gesetzlichen Forderung ist.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man das Umsetzen kann?


    #2
    Es gibt bereits ein Thema hierzu: Siehe https://forenarchiv.zen-cart-pro.at/...3%B6sung%C2%93

    Laut Shopbetreiber: http://www.shopbetreiber-blog.de/201...t-ab-1-august/ soll auch das Scrollen erlaubt sein, was du vorhast, dürfte wohl eher abmahngefährdet sein, wenn ich folgendes lese:

    Es erfolgte jedoch eine Konkretisierung der Begründung dahingehend, dass der Verbraucher zwar Scrollen darf, die zu erteilenden Informationen aber auf keinen Fall unterhalb des Besteell-Buttons erteilt werden dürfen:
    “Eine Information des Verbrauchers, die unterhalb der Bestellschaltfläche angeordnet ist und erst durch Scrollen sichtbar wird, kann nicht sicherstellen, dass der Verbraucher die Informationen vor Abgabe der Bestellung erhält.”

    "kann nicht sicherstellen, dass der Verbraucher die Informationen vor Abgabe der Bestellung erhält" dürfte wohl für deinen Fall gelten, von daher denke ich, dass du mit deiner Lösung abmahnungsgefährdeter bist, als wenn der Verbraucher zum Button scrollen muss.

    Kommentar


      #3
      Hi Chris1,

      danke für den Link zum anderen Thread und den Link zum Shpbetreiber-Blog. Wenn es denn mit dem Scrollen-dürfen wirklich so wäre, gäbe es ja keine Problem. So wird es allerdings beim Händlerbund nicht kommentiert. Ich werde dort sicherheitshalber aber mal nachfragen.

      Kommentar

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