Was ist Double-Opt-In? Bei der Versendung von Newslettern bzw. E-Mail-Werbung kommt eine Besonderheit hinzu: Für die Einwilligung reicht der einfache Opt-In auf einer Webseite nicht aus; es wird ein
Double-Opt-In benötigt. Wie schon die Bezeichnung vermuten lässt, setzt dieser die zweimalige Zustimmung des Kunden voraus. Nach dem ersten Opt-In erhält der Kunde eine kurze E-Mail mit der Bitte, seine Einwilligung per Klick auf einen
Bestätigungslink endgültig zu bestätigen. Erst wenn er diesen Link geklickt hat, ist der Double-Opt-In abgeschlossen und der Kunde darf in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden.
Hintergrund dieses von der Rechtsprechung geforderten Verfahrens ist die
Beweisbarkeit der Einwilligung. Da nur der Inhaber des E-Mail-Kontos auf die Bestätigungsmail Zugriff hat, kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass auch nur er seine E-Mail-Adresse für den Newsletter freigegeben hat. Der Versender des Newsletters muss also die Bestätigung durch den Double-Opt-In erhalten haben, um die Einwilligung des Adressaten in ausreichendem Maße beweisen zu können.
Im Übrigen gilt: Das automatische Versenden der bloßen Bestätigungsmail ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn diese – z.B. aufgrund einer falschen Eingabe der E-Mail-Adresse – an eine nicht autorisierte Adresse geht (
LG Berlin, Urteil vom 23.01.2007 – Az.: 15 O 346/06).
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