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Datenschutzgesetz ab September

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    Datenschutzgesetz ab September

    Hat sich jemand von Euch schon hiermit auseinandersesetzt ?
    Gibst es da schon Lösungen ?

    Wer Newsletter versendet, muss immer den Datenschutz mitdenken! Auf was man dabei achten muss, haben wir hier vollständig dargestellt.

    This domain secure-one.de was registered successfully by nicsell due to a customer order and will be moved soon.


    Man darf wohl ab 1 September keine Werbe Newsletter mehr versenden, wenn man nich nachweisen kann, dass der Kunde dies bewilligt.
    Es reicht aber nicht ein Häckchen, wie bisher, sondern er muss es quasi zweimal bestätigen, einmal im Shop, einmal per Bestätigungslink.

    #2
    Hier ein einfacher Rat, frage deinen Anwalt.

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      #3
      Vielen Dank für diese Antwort, nützt mich aber nix: Die gestellte Frage ist keine rechtliche Frage sondern eine Frage der Umsetzung im Shopsystem:

      Um ab dem 1 September in Deutschland Newsletter an Neukunden zu versenden sind dazu verpflichtet, ein sogenannte Double Opt In zu schaffen, damit wir den Klick auf Newsletter vor Gericht auch beweisen zu können.

      Hier die Erklärung zum Double opt in:(Komplett nachzulesen auf: http://www.datenschutzbeauftragter-i...d-datenschutz/)

      Was ist Double-Opt-In?

      Bei der Versendung von Newslettern bzw. E-Mail-Werbung kommt eine Besonderheit hinzu: Für die Einwilligung reicht der einfache Opt-In auf einer Webseite nicht aus; es wird ein Double-Opt-In benötigt. Wie schon die Bezeichnung vermuten lässt, setzt dieser die zweimalige Zustimmung des Kunden voraus. Nach dem ersten Opt-In erhält der Kunde eine kurze E-Mail mit der Bitte, seine Einwilligung per Klick auf einen Bestätigungslink endgültig zu bestätigen. Erst wenn er diesen Link geklickt hat, ist der Double-Opt-In abgeschlossen und der Kunde darf in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden.
      Hintergrund dieses von der Rechtsprechung geforderten Verfahrens ist die Beweisbarkeit der Einwilligung. Da nur der Inhaber des E-Mail-Kontos auf die Bestätigungsmail Zugriff hat, kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass auch nur er seine E-Mail-Adresse für den Newsletter freigegeben hat. Der Versender des Newsletters muss also die Bestätigung durch den Double-Opt-In erhalten haben, um die Einwilligung des Adressaten in ausreichendem Maße beweisen zu können.
      Im Übrigen gilt: Das automatische Versenden der bloßen Bestätigungsmail ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn diese – z.B. aufgrund einer falschen Eingabe der E-Mail-Adresse – an eine nicht autorisierte Adresse geht (LG Berlin, Urteil vom 23.01.2007 – Az.: 15 O 346/06).


      Jetzt nochmal die Frage:

      Lässt sich das technisch mit Zen Cart realisieren ?

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        #4
        Doch durchaus, der Kunde bestellt den Newsletter bei der Anlage eines Kundenkontos, er wird Ihm ja nicht aufgezwungen. Von daher wäre es tatsächlich interessant,
        was ein Anwalt dazu sagt in Hinblick auf die Neuregelung. Werde mal unseren fragen.

        Aber wo liegt das Problem, einfach einen Bestätigungslink in die Mail einbauen und dann hat er zweimal
        auf Newsletter bestellen geklickt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Hawcha Beitrag anzeigen
          Jetzt nochmal die Frage:

          Lässt sich das technisch mit Zen Cart realisieren ?
          Das dürfte kein Problem sein. Denn ein Newsletter wird ja in der Regel bei der Anmeldung im Shop bestellt. Von daher muss einfach in die Bestätigungsmail bei der Anmeldung ein entsprechender Link gesetzt werden:
          Code:
          <a href="mailto:email@deine-domain.com?subject=Betreff:%20Newsletter%20bestellen&body=Ich%20bestätige%20hiermit%20die%20Anforderung%20Ihres%20Newsletters">Newsletter bestätigen</a>

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            #6
            Vielen Dank für diese Antworten. Leider geht der Gesetzgeber hier in Deutschland seine eigenen Wege ....

            Also, wie ich mittlerweile rausgefunden habe, darf man Kundenwerbung(auch Newsletter) nur noch dann betreiben, wenn man über ein sogenanntes Double opt in (Ich hoffe es wird auch so geschrieben) die Erlaubniss des Kunden bekommt.

            Was ist ein Double Opt in:
            Ein Double opt in kann z.B. dadurch erreicht werden, das dem Kunden bei anlegen seines Kundenkonto´s die Möglichkeit eines kostenlosen Newsletters mittels Checkbox angeboten wird. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist der Shopbetreiber aber verpflichtet, von dem Kunden NOCHMAL die Bestätigung einer Newsletter Anmeldung per E-Mail einzufordern (Double opt in - Doppelte Bestätigung).

            Jetzt ist die Idee von Klartexter zwar gut - In der Praxis jedoch nicht ausreichend, da der Verwaltungsaufwand der manuelle bestätigen des Shopbetreibers enorm ist - Ich denke es müsste irgendwie automatisiert ablaufen können.

            Ich habe mich umgehört, andere Shopsysteme haben zum größten teil dieses Opt in schon umgesetzt oder bieten zumindest Module dafür an.

            Ich stehe leider ein wenig auf dem Schlauch und experimentiere momentan mit dem Newsletter Subscripe Modul rum. Leider bisher erfolglos.

            Eventuell hat ja einer von Euch die entscheidende Idee - sonst seh ich schwarz mit Newsletter Werbung unter Zen Cart ...

            Grüße
            Haw

            P.S. Übrigens tritt das Gesetz zum 01.09.2012 in Kraft

            Hier der link: http://www.crmforum.de/datenschutz/B...ger_310709.pdf

            Hier die Erklärung:
            Was ist Double-Opt-In?

            Bei der Versendung von Newslettern bzw. E-Mail-Werbung kommt eine Besonderheit hinzu: Für die Einwilligung reicht der einfache Opt-In auf einer Webseite nicht aus; es wird ein Double-Opt-In benötigt. Wie schon die Bezeichnung vermuten lässt, setzt dieser die zweimalige Zustimmung des Kunden voraus. Nach dem ersten Opt-In erhält der Kunde eine kurze E-Mail mit der Bitte, seine Einwilligung per Klick auf einen Bestätigungslink endgültig zu bestätigen. Erst wenn er diesen Link geklickt hat, ist der Double-Opt-In abgeschlossen und der Kunde darf in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden.
            Hintergrund dieses von der Rechtsprechung geforderten Verfahrens ist die Beweisbarkeit der Einwilligung. Da nur der Inhaber des E-Mail-Kontos auf die Bestätigungsmail Zugriff hat, kann auf diese Weise sichergestellt werden, dass auch nur er seine E-Mail-Adresse für den Newsletter freigegeben hat. Der Versender des Newsletters muss also die Bestätigung durch den Double-Opt-In erhalten haben, um die Einwilligung des Adressaten in ausreichendem Maße beweisen zu können.
            Im Übrigen gilt: Das automatische Versenden der bloßen Bestätigungsmail ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn diese – z.B. aufgrund einer falschen Eingabe der E-Mail-Adresse – an eine nicht autorisierte Adresse geht (LG Berlin, Urteil vom 23.01.2007 – Az.: 15 O 346/06
            Ganzer Artikel:http://www.datenschutzbeauftragter-i...d-datenschutz/
            Zuletzt geändert von Hawcha; 25.07.2012, 21:10.

            Kommentar


              #7
              "Hintergrund dieses von der Rechtsprechung geforderten Verfahrens ist die Beweisbarkeit der Einwilligung."

              cool....

              Da sieht man mal wieder die Blöheit der Bürokraten und richter die anscheind weltfremd oder technikfremd sind: Für eine kostenpflichtige Bestellung ist die Umbenamsung einer Schaltfläche ausreichend, aber für die Bestellung der Werbung muss der Kunde zweimal JA sagen...sorry, nur noch bescheuert.
              Erinnert mich irgendwie an Microsoft....wollen sie die Datei löschen?....ja wirklich ?


              Auf der anderen Seite reicht bei der Kontoeröffnung im online-Banking mittels des neuen Persos die Speicherung der Aktion mittels Timestamp. Also weder Mail senden noch Schaltfläche umbenennen noch sonst was.....wie ungerecht die Welt doch ist......vielleicht sollte ich eine Bank gründen statt einen shop.....
              ------------
              sorry für die nicht sachgerechte Antwort....

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