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bürokratenland DE !!und wieder neue änderung im Fernabsatz

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    bürokratenland DE !!und wieder neue änderung im Fernabsatz

    habe gerade eine neue änderung zum fernabsatzgesetz gelesen...
    denke mal das es hier jeden der in DE verkauft interessieren sollte.
    demnach sollte man auch den shop anpassen

    die neue gesetzeslage lautet folgt :

    Eine in "Textform" mitzuteilende Belehrung zum Fernabsatz erfordert nach § 126b BGB, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben ist. Eine lediglich im Internet zu findende Erklärung wird dem nicht gerecht. § 126b BGB ist in diesen Fällen nur gewahrt, wenn es tatsächlich zu einer Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (z.B. durch Ausdruck der Seite oder Abspeicherung) kommt.

    also ich habe es so verstanden das der käufer die belehrung ausdruck bzw abspeichern muss.
    also er beim bestätigen des kaufs bzw der agb er die möglichkeit bekommen muß das er die wahl zwischen drucken und speichern bekommt.

    habe ich dsa so richtig verstanden??
    wie kann man dsa im shop verwirklichen??

    arg... dieses land wird mal in den gesetzen unter gehen :-(

    greetings

    #2
    Also mein letzter Stand (Okt 06) ist, das ein Kunde vor der Bestellung auf das Wiederrufsrecht hingewiesen werden muss, am besten sogar mit der Möglichkeit es auszudrucken.

    Nach dem Bestellvorgang ist es am praktischten, wenn der Kunde das Wiederrufsrecht zusammen mit den aktuellen AGB zusammen mit seiner Auftragsbestätigung erhält.

    Damit kann ich laut Aussage der örtlichen IHK nichts verkehrt machen.

    Gruß
    MaleBorg

    PS: Und ich gebe dir recht, es ist einfacher ein Ladengeschäft zu eröffnen, als diese ganzen "Spezialregeln" für Onlineshops zu kennen und umzusetzen. :(

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      #3
      also ich kopier mal hier die ganzen änderungen die neu im fernabsatz zugekommen sind bzw geändert wurden..



      1. Eine Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, die auf den Lauf einer Zweiwochenfrist hinweist, wird dem Zweck des § 355 BGB nicht gerecht, da die Widerrufsfrist zwar grundsätzlich zwei Wochen beträgt, abweichend davon aber einen Monat, wenn die in Textform mitzuteilende Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird.

      2. Eine in "Textform" mitzuteilende Belehrung erfordert nach § 126b BGB, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben ist. Eine lediglich im Internet zu findende Erklärung wird dem nicht gerecht. § 126b BGB ist in diesen Fällen nur gewahrt, wenn es tatsächlich zu einer Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (z.B. durch Ausdruck der Seite oder Abspeicherung) kommt.

      3. Eine Belehrung, die besagt, die Frist zum Widerruf beginne "frühestens mit Erhalt der Ware" ist ebenfalls nicht hinreichend klar und verständlich. Anknüpfungspunkt für den Fristbeginn ist in erster Linie gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB die Mitteilung der Widerrufsbelehrung in Textform. Mit dem Erhalt der Ware beginnt die Frist gemäß § 312d Abs. 2 BGB nur dann, wenn der Verbraucher bis dahin auch eine Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt bekommen hat.


      @MaleBorg


      also wenn du deinem kunden erst nach kauf die AGB`s und den Wiederuf zugänglich machst, verlängert sich der widerruf auf 1 monat... also mußt du da jetzt auch aufpassen.

      greetings

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        #4
        Ähm, da hast du was bei mir überlesen

        Ich sagte ja das ich vor Bestellabschluss den Kunden schriftlich auf meiner Seite darauf hinweise und er muss halt durch Zustimmung es annehmen.

        Wenn man es übertreiben will kann man sogar noch die Widerrufsbelehrung in den letzten Schritt der Bestellung als Text fest einbauen.

        Und für Abs. 2+3 war dann halt das Zusenden der Widerrufsbelehrung und der AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung gedacht.

        Das wurde von der IHK hier so für vollkommen ausreichend empfunden bzw, mir so von dem Rechtsexperten eCommerce empfohlen.

        Gruß
        MaleBorg

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          #5
          unglaublich diese von schattenparkern geschriebenen gesetzestexte

          § 126b BGB ist in diesen Fällen nur gewahrt, wenn es tatsächlich zu einer Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (z.B. durch Ausdruck der Seite oder Abspeicherung) kommt
          .

          und wie bitte kann das ein shopbetreiber gewähren, ich kann weder den ausdruck erzwingen und e-mail ist keine verlässliche art des nachrichtenverkehrs.

          irgendwann wird der bestellvorgang im internet mit den worten enden...

          Vielen Dank - Sie werden in einigen Tagen einen eingeschriebenen Brief mit Ihrer Bestellung u. der Widerrufsbelehrung erhalten

          Kommentar


            #6
            ja genau so sehe ich es auch.. es wird der zeitpunkt kommen wo man jede bestellung schriftlich per post bestätigen muß...
            das problem sind ja nicht nur diese bürokraten bzw die richter..
            denke auch dass das problem hier in deutschland die ganzen leute sind die langeweile haben und die gerichte mit so dummen sachen beschäftigen da die für 5 euro was gekauft habe, es nicht benötigen und wieder zurück geben wollen..
            ab zum anwalt da ja rechtschutz vorhanden und mal schaun was wird.

            tja und die richte entscheiden dann im "sinne" des bürgers also käufers..

            zum kot.... :-(

            das schlimme ist ja das wir verkäufer bzw shopbetreiber uns nicht schützen können bzw immer auf den aktuellen stand sein können da selbst anwälte oder IHK`s nicht bescheid wissen...
            und wenn was passiert und man abgemahnt wird müssen wir alles aus eigenenr tasche zahlen.. dagegen angehen ist ja nicht möglich, wer kann denn die kosten tragen..
            und es gibt ja keine einzige versicherung die jemanden im e-commerce in den rechtschutz aufnimmt..

            ach ja.. aber kopf hoch und durch..

            in dem sinne

            greetings

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              #7
              Mal kurz ne frage, wie habt ihr das mit dem Widerrufsrecht in eurem Shop gelöst???

              Habt ihr 2 Wochen oder einen Monat Widerrufsrecht??? Habt ihr die Belehrung auch nochmals in den AGB eingebaut (die bestätigt werden müssen) und lasst beides auch nochmals mit der Bestellbestätigung an den Käufer schicken ???

              Gilt die Widerrufszeit ab dem Zeitpunkt der Bestellung zu laufen oder erst ab dem Erhalt der Ware ???

              Schließlich steht in der Muster Widerrufsbelehrung unter anderem auch

              Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (oder einem Monat) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.


              Wen ich diese nun mit Bestellung bekannt gebe, streichen ja noch ein paar Tage ins Land bis der Käufer die bestellten Artikel hat und er eventuell feststellt, dass er diese nun doch nicht haben möchte…

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                #8
                Hallo an alle Interessierten,

                folgendes wurde heute im newsletter des Pressedienstes des Deutschen Bundestages veröffentlicht:

                Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen
                Recht/Kleine Anfrage
                Berlin: (hib/BOB) Was die Bundesregierung zu tun beabsichtigt, um Mängel der Musterwiderrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen zu beseitigen, will die FDP-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (16/3387) weist sie auf mehrere Gerichtsurteile hin, die ihrer Ansicht nach für "erhebliche Verwirrung" sorgten.

                Den Link zum Text (PDF) der kleinen Anfrage findet Ihr hier:



                Leider gibt es noch keine Antwort.
                Grüße.
                Gerd

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                  #9
                  Zitat von snoopy198
                  Mal kurz ne frage, wie habt ihr das mit dem Widerrufsrecht in eurem Shop gelöst???

                  Habt ihr 2 Wochen oder einen Monat Widerrufsrecht??? Habt ihr die Belehrung auch nochmals in den AGB eingebaut (die bestätigt werden müssen) und lasst beides auch nochmals mit der Bestellbestätigung an den Käufer schicken ???

                  Gilt die Widerrufszeit ab dem Zeitpunkt der Bestellung zu laufen oder erst ab dem Erhalt der Ware ???

                  Schließlich steht in der Muster Widerrufsbelehrung unter anderem auch

                  Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (oder einem Monat) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.


                  Wen ich diese nun mit Bestellung bekannt gebe, streichen ja noch ein paar Tage ins Land bis der Käufer die bestellten Artikel hat und er eventuell feststellt, dass er diese nun doch nicht haben möchte…
                  ob 14 tage oder 4 wochen bleibt dir überlassen ( 14 tage = gesetzlich vorgeschrieben) und ja dem kunden wird das recht eingeräumt die ware zurückzugeben wenn er sie nicht haben will - allerdings - darf er die ware ( wenn sie in einer versiegelten ware ist ) nicht auspacken, er darf unverpackte ware nicht benutzen usw ... wenn er das tut ( obwohl es ihm gesetzlich verboten ist - wenn er vom widerrufsrecht gebrauch machen will) brauchst du die ware nicht annehmen sondern kannst für den mehraufwand durch die rücksendung an den kunden und das ablehnen des widerrufes sogar eine entschädigung verlangen - damit soll es kunden erschwert werden rinr ware die er " eigentlich sowieso nicht behalten wollte" zu benutzen , software die durch download bezogen werden kann ist grundsätzlich vom widerrufsrecht ausgeschlossen ( da der kunde nicht beweisen kann das er die ware nicht benutzt und kopiert hat. das selbe gilt für software, musik-cds und dvds wenn die verpackung entsiegelt wurden- in dem fall ist der händler nicht verpflichtet die ware zurück zunehmen ..

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                    #10
                    wie kann ich die bestellbestätigung um die hinweise zum widerrufsrecht ergänzen ?

                    Kommentar


                      #11
                      habs mit in die lang-datei geschrieben - sieht zwar nicht hübsch aus , aber egal *g hauptsache es steht drin

                      Kommentar


                        #12
                        moin...

                        hat denn einer mal nen tip, wie ich das einbauen kann....am besten direkt mit anleitung wo und wie ....

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                          #13
                          ich habs da eingebaut :
                          /includes/languages/german/modules/payment/moneyorder.php


                          dazu hab ich einfach den textpasage meiner agb kopiert und dort eingefügt - da sich die lang-dateien schlecht fprmatieren lassen diehts zwar nicht superschön aus - aber besser als garnix

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                            #14
                            Du kannst in den Language Dateien auch HTML Code für die Formatierung einbauen. Damit wird die Anzeige dann erträglicher

                            Gruß
                            MaleBorg

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