Amtlich: Seit 01.01.2007 gelten neue Pflichtangaben in E-Mails
Aufgepasst beim E-Mail-Verkehr! Denn zum 01. Januar 2007 ist das "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten. So müssen nun Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen. So auch in geschäftlichen Faxen und natürlich auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Bei Missachtung dieser neuen Regelung droht der Gesetzgeber sogar mit einem Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro. Ausführliche Informationen über das neue Gesetz finden Sie auch unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183
Aufgepasst beim E-Mail-Verkehr! Denn zum 01. Januar 2007 ist das "Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) in Kraft getreten. So müssen nun Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen. So auch in geschäftlichen Faxen und natürlich auch in E-Mails. Die Angaben müssen deutlich auf dem Geschäftsbrief lesbar sein. Bei Missachtung dieser neuen Regelung droht der Gesetzgeber sogar mit einem Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro. Ausführliche Informationen über das neue Gesetz finden Sie auch unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183