Hallöle Allerseits,
Ich betreibe einen onlineFitnessshop und möchte verhindern, dass ein "arbeitsloser Rechtsanwalt" o.ä. Geld an mir verdient.
Gemäß §2 der PAngV muss wohl auch, zur bessere Vergleichbarkeit, der Preis pro Gramm, oder Kilo, oder Liter etc. sichtbar aufgeführt sein.
Hat jemand von euch diesbzgl. eine technische Lösung - etwa eine Formel o.ä.?
Da ich von Programmierung nichts verstehe, bin ich über jede Hilfe dankbar. :iwasnt:
Steffen
Ich betreibe einen onlineFitnessshop und möchte verhindern, dass ein "arbeitsloser Rechtsanwalt" o.ä. Geld an mir verdient.
Gemäß §2 der PAngV muss wohl auch, zur bessere Vergleichbarkeit, der Preis pro Gramm, oder Kilo, oder Liter etc. sichtbar aufgeführt sein.
Hat jemand von euch diesbzgl. eine technische Lösung - etwa eine Formel o.ä.?
Da ich von Programmierung nichts verstehe, bin ich über jede Hilfe dankbar. :iwasnt:
Steffen
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