Ich habe hier häufig Hinweise auf Internetquellen gesehen von Rechtsanwaltskanzleien. Dazu ein paar Anmerkungen:
1. Vielmals stellen diese Quellen die Auffassung der Rechtsanwälte dar und sind keinesfalls als 'nomen est omen' zu betrachten, denn: zwei Anwälte = zwei Meinungen. Und selbst wenn Sie dem Rat von Kanzlei XX vertrauen und Ihren Webshop entsprechend anpassen kann Kanzlei YY trotzdem abmahnen.
2. Darüber hinaus werden vielmals die Artikel durch Rechtslaien falsch interpretiert und hieraus eine Pflicht oder ein Recht abgeleitet das es so gar nicht gibt.
3. Häufig setzen sich Shopbetreiber aufgrund von Internetquellen hin und schreiben Ihre AGB selbst. Vielmals wird dann aus Angst vor einem Copyright das Ganze umformuliert. Danach wird die von der Quelle ab rechtmäßige Klausel zu einer unrechtmäßigen Klausel im eigenen Online Shop weil die neue Formulierung irreführend ist oder der geltenden Rechtslage schon nicht mehr entspricht. Die Forumlierung MUSS korrekt sein.
4. Vielmals hilft ein Blick ins Gesetz wesentlich weiter, wo es beisielsweise bereits vorformulierte Widerrufsbelehrungen etc. gibt die mit kleinen Anpassungen (Nicht Umformulierungen) übernommen werden SOLLEN, denn so sieht es der Gesetzgeber vor.
5. Viele Artikel sind bereits veraltet und werden der aktuellen Rechtslage gar nicht mehr gerecht.
Fazit: Der Gang zum Anwalt ist unumgänglich. Wenn Sie abgemahnt werden, müssen Sie ohnehin zum Anwalt und das wird einen Haufen Geld mehr kosten, als einmalig Ihre AGB formulieren zu lassen und den Shop auf die sonstige Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Anwälte werden wie Steuerberater häufig nur als Kostenfaktor angesehen. Dass sie einem wesentlich mehr einsparen können als sie kosten wird dabei übersehen.
Viele Grüße
D.C.
1. Vielmals stellen diese Quellen die Auffassung der Rechtsanwälte dar und sind keinesfalls als 'nomen est omen' zu betrachten, denn: zwei Anwälte = zwei Meinungen. Und selbst wenn Sie dem Rat von Kanzlei XX vertrauen und Ihren Webshop entsprechend anpassen kann Kanzlei YY trotzdem abmahnen.
2. Darüber hinaus werden vielmals die Artikel durch Rechtslaien falsch interpretiert und hieraus eine Pflicht oder ein Recht abgeleitet das es so gar nicht gibt.
3. Häufig setzen sich Shopbetreiber aufgrund von Internetquellen hin und schreiben Ihre AGB selbst. Vielmals wird dann aus Angst vor einem Copyright das Ganze umformuliert. Danach wird die von der Quelle ab rechtmäßige Klausel zu einer unrechtmäßigen Klausel im eigenen Online Shop weil die neue Formulierung irreführend ist oder der geltenden Rechtslage schon nicht mehr entspricht. Die Forumlierung MUSS korrekt sein.
4. Vielmals hilft ein Blick ins Gesetz wesentlich weiter, wo es beisielsweise bereits vorformulierte Widerrufsbelehrungen etc. gibt die mit kleinen Anpassungen (Nicht Umformulierungen) übernommen werden SOLLEN, denn so sieht es der Gesetzgeber vor.
5. Viele Artikel sind bereits veraltet und werden der aktuellen Rechtslage gar nicht mehr gerecht.
Fazit: Der Gang zum Anwalt ist unumgänglich. Wenn Sie abgemahnt werden, müssen Sie ohnehin zum Anwalt und das wird einen Haufen Geld mehr kosten, als einmalig Ihre AGB formulieren zu lassen und den Shop auf die sonstige Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Anwälte werden wie Steuerberater häufig nur als Kostenfaktor angesehen. Dass sie einem wesentlich mehr einsparen können als sie kosten wird dabei übersehen.
Viele Grüße
D.C.
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