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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung der „Buttonlösung“
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Es wäre wohl ratsam, auf der Bestellung bestätigen Seite, den Button "Bestellung bestätigen" in "zahlungspflichtig bestellen" umzubenennen.
Ich weiß zumindest von einigen deutschen Shops, die das so geändert haben.
Ob das nun schon wieder ein Geschäft für die Abmahnindustrie ist, weiß ich nicht, es würde mich aber nicht wundern.
Daher genaueres dazu bitte bei einem Anwalt Deines Vertrauens erfragen.
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Genau was webchills sagt...
Dieser Gesetz ist die erste änderung und es werden noch mehrere folgen da in die nächste 17 Monate den Europäische Richtlinie (PDF Alert 66 Seiten) in Nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muss.
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Zitat von webchills Beitrag anzeigenEs wäre wohl ratsam, auf der Bestellung bestätigen Seite, den Button "Bestellung bestätigen" in "zahlungspflichtig bestellen" umzubenennen.
Zudem müssen laut TS auch noch die 2 Euro Übermittlungsgebühr, welche bei Nachnahme fällig werden, auf der Bestellbestätigungsseite ausgewiesen werden. Soweit mir geläufig erfolgt dies bisher nur auf der Zahlungsseite. Ist zwar nicht so das Problem, sollte aber eventuell standardmäßig mit drinne sein.
Zitat TS:
- Versand- und Zusatzkosten („gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“)
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Zitat von eentje Beitrag anzeigenKaufen alleine wird nicht ausreichen laut ICT Juristen hier in die Niederlande...
Im Gesetzentwurf der BReg v. 16.11.2011 (BT-Drs. 17/7745) steht eindeutig: “Beschriftungen wie zum Beispiel „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ lassen dagegen unmissverständlich erkennen, dass mit der Betätigung der Schaltfläche auch eine finanzielle Verpflichtung eingegangen wird.”Ich würde – wie schon in Kommentaren zu anderen Beiträgen geschrieben – bei Online-Shops die Bezeichnung “Kaufen”, die nach der Gesetzesbegründung eindeutig zulässig ist, empfehlen. “Zahlungspflichtig bestellen” ist für die klassischen Abofallen konzipiert, bei denen es im Moment des Klicks schon kostet.
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Das lauft nicht nur in Deutschland, es sind Europäische Richtlinien um Europaweit alles gleich zu kriegen.
Die Richtlinie sagt deutlich das man angeben muss das aus den Bestellung ein Zahlungspflicht hervorgeht. (Grund 39)
Es ist außerdem wichtig, in Situationen dieser Art sicherzustellen, dass die Verbraucher den Zeitpunkt erkennen, zu dem sie gegenüber dem Gewerbetreibenden eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Aus diesem Grunde sollte die Aufmerksamkeit der Verbraucher durch eine unmissverständliche Formulierung auf die Tatsache gelenkt werden, dass das Auslösen der Bestellung eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gewerbetreibenden zur Folge hat.
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Zitat von webchills Beitrag anzeigenEs wäre wohl ratsam, auf der Bestellung bestätigen Seite, den Button "Bestellung bestätigen" in "zahlungspflichtig bestellen" umzubenennen.
Ich weiß zumindest von einigen deutschen Shops, die das so geändert haben.
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Zitat von Hausl Beitrag anzeigenBetrifft das vorerst die österreichischen Shops auch schon oder kommt das erst mit den EU Richtlinen?
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Also Hausl.
wir sind hier in Bayern sehr nahe an Tirol und pflegen einen guten und grenzüberschreitenden Konakt. Also der Tiroler ist mir näher als der Hamburger.
Aber trotzdem ist es so, dass wir auf euere staatliche Souveränität keinen Einfluss nehmen.
Falls du das verstanden hast, mußt du nicht antworten.
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Zitat von jjuno Beitrag anzeigenWenn der deutsche Bundestag etwas beschließt, könnt Ihr Österreicher euch bequem zurücklehnen.
Ohne Politik betreiben zu wollen (oder jemandem zu nahe tretten): schön dass die CH nicht zur EU gehört .... die Probleme!!! Wenn ich was kaufe dann weiss ich, dass das (wohl) etwas kostet .... was auch immer.
Wünsche allen schöne Ostern und steht nicht zu lange im Stau.
ralf
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Zitat von dragonplace Beitrag anzeigeneigentlich doch nichts oder?
-Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
-Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden. (Hierzu gehören auch die 2 Euro bei Nachnahme, welche der Postbote einzieht)
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Zitat von ralfisi Beitrag anzeigen... und die Schweizer bleiben noch bequemer liegen
Ohne Politik betreiben zu wollen (oder jemandem zu nahe tretten): schön dass die CH nicht zur EU gehört .... die Probleme!!! Wenn ich was kaufe dann weiss ich, dass das (wohl) etwas kostet .... was auch immer.
Wünsche allen schöne Ostern und steht nicht zu lange im Stau.
ralf
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Ich hab es erst mal so umgesetzt
1. ich ergänze zumindest einmal in template ... checkout_confirmation.php
define('TEXT_CONTINUE_CHECKOUT_PROCEDURE','- weiter um Ihre Bestellung zahlungspflichtig zu bestätigen ... Vielen Dank!');
2. habe ich den Button "Bestellung bestätigen" in "Zahlungspflichtig bestellen"
hoffe doch das dies ausreichend ist
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